Einleitungsbeschluss - 2020/647/660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresvertrag Klärgrubenleerung 2021 - 2024 wird ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt durch eine öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO.

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Sachverhalt

Im Jahresvertrag Klärgrubenleerung 2021 - 2024 wird die Entleerung von Hausklärgruben ausgeschrieben.

 

Es handelt sich um ca. 50 Immobilien mit Gruben, die teilweise turnusmäßig,

teilweise auf Anforderung geleert werden.

Diese Immobilien können nicht an das öffentliche Abwassernetz angeschlossen

werden, da entweder dort keine Kanäle vorhanden sind oder auf Grund der

baulichen Situation keine Anschlussmöglichkeit besteht.

 

Der Jahresvertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren, beginnend mit dem 01.01.2021 und endet somit am 31.12.2023.

Eine Option zur Verlängerung um 1 Jahr soll möglich sein.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

 

Die Ausschreibung erfolgt als öffentliche Ausschreibung gemäß UVgO.

 

Die Kosten belaufen sich jährlich auf ca. 49.504,00 € brutto.

 

Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung (Mandant 05) bei Produkt 5.3.80.5000 und Konto 523210 zur Verfügung.

 

Nach erfolgter Submission und wirtschaftlichen, technischen und rechnerisch Prüfung der Angebote – auch durch das RPA-, werden das Submissionsergebnis und der Vergabevorschlag dem SVA zur Beratung und Beschlussfassung über die Auftragsvergabe vorgelegt.

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