Beschlussvorlage - 2020/628/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

§1 Absatz 1 der Rahmenvereinbarung wird dergestalt erweitert, dass die Gesellschaft künftig auf Grundlage gesondert abzuschließender Einzelvereinbarungen neben den bisher bereits in §1 Absatz 1 der Rahmenvereinbarung aufgeführten Leistungen auch IT-Dienstleistungen für ihre öffentlichen Gesellschafter erbringt.  

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Sachverhalt

Auf der Grundlage der Beschlussfassungen des Stadtrates der Kreisstadt Homburg und des Kreistages des Saarpfalz-Kreises wurde das Geschäftsfeld der GEW Management GmbH um die Erbringung von IT-Dienstleistungen erweitert. Erforderlich wird nun noch die Modifikation des Rahmenvertrages vom 23.03.2018.

In der Sitzung wird berichtet.

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Anlagen

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