Beschlussvorlage - 2020/637/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird zur Aufnahme eines Investitionskredites in Höhe von 320.000,-- € ermächtigt.

 

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 04.07.2019 wurde im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2019 die Aufnahme des Investitionskredites in Höhe von 5.024.350,-- € für das Jahr 2019 durch das Landesverwaltungsamt – Kommunalaufsicht – genehmigt. Der Saldo aus Investitionstätigkeit beträgt zum 31.12.2019 -1.618.618,38 €. Da noch liquide Mittel aus Vorjahren zur Verfügung stehen, verringert sich der Betrag auf 320.000 €.

 

Gemäß § 10 der Geschäftsordnung wird die Investitionskreditaufnahme im Stadtrat beschlossen. Gemäß § 35 KSVG ist die Aufnahme von Investitionskrediten nicht mehr vorbehaltene Aufgabe des Stadtrates. Mit Änderung des KSVG vom Okt. 2003 ist nur noch ein Beschluss des Stadtrates erforderlich und zwar ein solcher gemäß § 84 Abs.2 Nr. 1b KSVG i. V. m. § 12 Abs. 1 EigVO (Wirtschaftsplan). Dies entspricht dem Gesamtveranschlagungsgrundsatz des kommunalen Haushaltsrechts.

 

Die Situation auf dem Kapitalmarkt ist durch rasch wechselnde Konditionen gekennzeichnet. Angebote von Kreditinstituten für aufzunehmende Kredite sind in der Regel wenige Stunden gültig, so dass zwischen der Angebotsabgabe durch die Banken und der Aufnahme von Seiten der Stadt eine Entscheidung durch ein Beschlussgremium nicht erfolgen kann. Die Aufnahme hat zu an diesem Tage günstigsten Angebot zu erfolgen. Zur Angebotsabgabe sind unter anderem alle leistungsfähigen Homburger Kreditinstitute aufzufordern. Über jede erfolgte Aufnahme ist dem Haupt- und Finanzausschuss in dessen nächstfolgender Sitzung zu berichten.

 

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