Beschlussvorlage - 2020/668/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen wird erteilt.

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Sachverhalt

Die Fa. Loacker Saar GmbH hat einen Antrag zur wesentlichen Änderung der Anlage zur Lagerung, zum Umschlag sowie zur Behandlung von Autowracks, metallischen und sonst. Abfällen sowie zur Produktion von Sekundärrohstoffen , An der Remise 20, Gemarkung Homburg, beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gestellt.

Mit Schreiben vom Schreiben vom 02. Juni 2020, Az.: E/3A20.2.263-85/20-Ms hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz die Kreisstadt Homburg um die Erteilung des Einvernehmens zur geplanten Änderung bis zum 10.07.20 gebeten.

Der Antragsumfang beschränkt sich vorliegend auf eine Genehmigung einer anzeigepflichtigen Änderung gemäß §16 Abs.4 BlmSchG hinsichtlich folgender Sachverhalte:

  • Aktualisierung des Lärmkatasters
  • Anpassung der Anlagenbetriebszeiten
  • Installation einer Wassereindüsung im Shredder
  • Installation von Scherenbandwaagen und eines Vibrationsförderers
  • Aufstellung von mobilen Siebmaschinen, eines NE-Abscheiders und einer Brikettiermaschine
  • Erweiterung des Abfallkatalogs und Stilllegung von Anlagenbereichen

 

Gegen diese Änderungen bestehen aus bau- und planungsrechtlicher Sicht keine Bedenken.

Der Bereich liegt in einer im Flächennutzungsplan als „Gewerbliche Baufläche“ dargestellten Fläche und in einem bestehenden Gewerbe-/Industiregebiet. Ein Bebauungsplan besteht dort nicht.

Die aufgelisteten Sachverhalte bedürfen keiner Baugenehmigung nach § 60 LBO. Eine baugenehmigungspflichtige Errichtung von Anlagen ist antragsgemäß nicht geplant.

Ein Lärmschutzgutachten belegt keine neuen negativen Beeinträchtigungen.

Für die ehemals durch SRP betriebenen und genehmigten baulichen Anlagen kann Bestandschutz angenommen werden, solange auch die genehmigte Nutzung unter Beachtung des § 61 Abs. 3 Nr.1 LBO nicht geändert wurde bzw. wird.

 

Somit kann das Einvernehmen erteilt werden.

 

Wegen des kurzfristigen Eingangs des Schreibens bei der Abteilung Stadtplanung konnte der Sachverhalt nicht mehr auf die Tagesordnung des Bau- und Umweltausschusses gebracht werden. Da die Frist zur Stellungnahme aber am 10.07.2020 ausläuft, ist die Befassung im Stadtrat zeitnah erforderlich.

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Anlagen

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