Beschlussvorlage - 2020/702/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Der Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch“ wird gebilligt.

b)     Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

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Sachverhalt

Der wirksame Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg stellt den zu überplanenden Bereich als Grünfläche mit Zweckbestimmung Camping sowie als Wasserfläche dar. Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist bei Ausweisung des geplanten Sondergebietes nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homburg wird daher gem. § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch“ im Parallelverfahren teilgeändert.

 

Der Planungsanlass ergibt sich aus der Ausstellung des Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch“. Im Bebauungsplan wird ein Sondergebiet, das der Erholung dient festgesetzt, um das bestehende Freizeit- und Naherholungsgebiet Königsbruch planerisch zu ordnen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Freizeit und Naherholung, Campingplatz und Wochenendhäuser sowie von Wasserflächen.

 

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits am 21.06.2018 im Stadtrat gefasst.

Aktuell liegt der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanteiländerung vor.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freizeit und Naherholung – Campingplatz und Wochenendhäuser Königsbruch“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 20 ha.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Flächennutzungsplanteiländerung wird im weiteren Verfahren als nächster Schritt erfolgen.

Nach Auswertung und Einarbeitung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung erfolgt der Entwurfsbeschluss zusammen mit dem Bebauungsplanentwurf. Für den Bebauungsplan wurde die frühzeitige Beteiligung bereits durchgeführt.

 

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Anlagen

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