Beschlussvorlage - 2020/731/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zur geplanten Kapazitätserhöhung der Recyclinganlage und der Lagerflächen sowie die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Zunderbaum“ werden erteilt.

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Sachverhalt

Mit Eingang in der Abteilung Stadtplanung vom 13.08.2020 wurde ein Antrag der Fa. Omlor, Am Zunderbaum 8, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Zunderbaum“ wegen Inanspruchnahme der festgesetzten Grünfläche und gleichzeitig als Fläche für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft festgesetzten Fläche sowie Neuanlage einer entsprechenden Grünfläche am Rande des erweiterten Betriebsgeländes auf der Gemarkung Kirkel-Altstadt gestellt.

 

Dieser Antrag auf Befreiung basiert auf einem Antrag der Fa. Omlor aus Juli 2019 zwecks Herstellung des Einvernehmens zu o.g. Maßnahmen, bei dessen Bearbeitung seitens der Unteren Bauaufsicht die Erforderlichkeit einer Befreiung erkannt und ein Antrag auf Befreiung gefordert worden war

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Da die Abgabefrist für den BUA am 26.08.2020 bereits verstrichen war und eine Stellungnahme der Kreisstadt Homburg bis zum 04.09.2020 erfolgen sollte, wurde beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz (LUA) ein Antrag auf Fristverlängerung bis nach dem BUA am 08.10.2020 wegen der erforderlichen Befassung des Ausschusses mit der Einvernehmenserteilung zur Befreiung gestellt.

Diesem Antrag wurde seitens des LUA mit einer Fristverlängerung bis 12.10.2020 entsprochen.

 

Beantragt wird eine Befreiung nach § 31 BauGB für die Inanspruchnahme der, im Bebauungsplan von 1990, festgesetzten Grünfläche an der südwestlichen Grenze des Betriebsgeländes und des Flurstücks 1717/11. Der Grünstreifen wurde in einer Breite von 10 m angelegt. Diese Fläche wurde für Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung der Landschaft festgesetzt. Diese Festsetzung kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Abweichung städtebaulich vertretbar ist.  Die Erweiterung des Zentrallagers der Fa. Omlor wird durch diese Maßnahme der Befreiung nicht beeinträchtigt. Durch die Kompensation auf der Erweiterungsfläche ist die Abweichung ebenfalls städtebaulich vertretbar. Die festgesetzte Grünfläche in einer Breite von 10 m wird auf einer Länge von ca.130 m als Übergang zur neuerworbenen Erweiterungsfläche (auf der Gemarkung Kirkel-Altstadt) und zur Lagerung von RCL-Sanden in Anspruch genommen. Das entspricht einer Fläche von ca. 1.300 m².  Der Ausgleich auf der Erweiterungsfläche entlang der westlichen und südlichen Grenze umfasst ca. 2.000 m². Entlang der Grenzen der Flurstücke 243/46 und 1695/42 wird auf einer Länge von ca. 250 m, einer Breite von ca. 8 m und einer Höhe von ca. 3 -4 m ein Erdwall aufgeschüttet mit Oberboden abgedeckt und bepflanzt. Die Bepflanzung erfolgt analog zu der Begrünung des schon bestehenden Erdwalls westlich und nördlich um das Betriebsgelände.

Zudem sollen noch weitere Stellplätze für LKW hergerichtet und eine AdBlue-Tankstelle auf dem Betriebsgelände entstehen. Die Betriebstankstelle sowie die LKW-Stellplätze befinden sich innerhalb des Betriebsgeländes in der überbaubaren Grundstücksfläche laut Bebauungsplan und sind  dementsprechend zu genehmigen.

 

Um die zusammenhängenden Betriebsabläufe innerhalb des erweiterten Firmengeländes zu gewährleisten ist die Verlagerung der Grünfläche an den künftigen westlichen/südlich gelegenen Rand des Geländes durchaus als sinnvoll anzusehen und eine Befreiung ist städtebaulich vertretbar.

 

Daher wird die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

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Anlagen

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