Beschlussvorlage - 2020/767/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Die Firma Loacker Saar Recycling GmbH plant an dem Standort „Remise 2“ eine Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen (Nichteisen-Metalle) sowie zur entsprechenden Metallproduktion.

 

Die Firma Loacker Saar Recycling GmbH betreibt derzeit am Standort in der Beeder Straße eine Anlage zur Lagerung und Aufbereitung von NE-Metallen. Für die derzeitigen betrieblichen Bedürfnisse sind die örtlichen und baulichen Bedürfnisse an diesem Standort jedoch nicht mehr ausreichend, sodass neue Zukunftsperspektiven für diesen Geschäftszweig der Loacker Saar Recycling GmbH entwickelt werden müssen. Durch den Zukauf neuer Betriebsflächen besteht nun die Möglichkeit eines Hallenneubaus.

 

Für die geplante Verlagerung des NE-Produktionsstandortes Beeder Straße an den neuen Standort „Remise 2“ ist eine immissionsschutzrechtliche Neugenehmigung notwendig. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat dazu bei der Stadt Homburg eine entsprechende Stellungnahme angefordert, mit der Bitte um Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB. Äußert sich die Kreisstadt nicht innerhalb der Frist (Ende Oktober), gilt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB als hergestellt (Schreiben in der Anlage).

 

Der neue Standort „Remise 2“ fasst die Nichteisenmetall (NE) – Aktivitäten aus dem Bestandsgeschäft mit Anlagenerweiterungen und neuer Verarbeitungstechnik in einer geschlossenen Industrie-Recyclinghalle zusammen. Die Nutzfläche beträgt knapp 10.000 m². Die Halle hat Ausmaß von 151 m x 61 m und ist 15 m hoch. Weitere Gebäude sind der Verwaltungstrakt sowie ein Technikanbau. Die Aufbereitungs- oder Verarbeitungstätigkeiten finden ausschließlich in der geschlossenen Recycling-Halle statt. Auf der umgebenden Freifläche befinden sich Lagerboxen, ein Kleinannahmebereich sowie der Waage- und Verwaltungstrakt.

Der zu- und abfließende Lieferverkehr verläuft über die Straße „An der Remise“.

 

Die Gesamtanlage ist auf eine maximale Durchsatzkapazität von 110.000 t/a ausgelegt. Die maximale Lagermenge beträgt 11.000 t.

 

Die Betriebszeiten erfolgen in einem 2- bzw. 3-Schichtbetrieb von montags 6:00 Uhr bis samstags 22:00 Uhr. Die Materialannahme soll von Montag bis Freitag 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr und samstags von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr erfolgen.

 

Die Inbetriebnahme der neuen Anlage ist für März 2021 geplant.

 

Für den Neubau der Halle wurden ein Brandschutznachweis mit Brandschutzplan sowie ein Löschwasserrückhaltekonzept erstellt.

 

Im Rahmen der Neuplanung wurde auch ein schalltechnisches Gutachten erarbeitet.

Der Bebauungsplan „Westlich der Remise“ setzt Emissionskontingente zur Begrenzung der von dem Industriegebiet insgesamt ausgehenden Geräuschemissionen fest. Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Werte sowohl tagsüber, als auch nachts eingehalten werden.

 

Die Lagerung von NE-haltigen Schrotten unterliegt ab einer Menge von 1.500 t einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG. Die geplante Lagermenge überschreitet diesen Wert deutlich. Das dafür erstellte Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

Das Ausmaß möglicher Auswirkungen nach Realisierung des geplanten Vorhabens beschränkt sich schwerpunktmäßig auf den Bereich der Emissionen und Immissionen von Lärm. Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsgrenzwerte an allen Immissionsorten sind keine relevanten Auswirkungen auf die im Untersuchungsraum wohnenden Menschen bzw. auf die nächstgelegenen schützenswerten Flächen zu erwarten. Insgesamt ist laut Gutachten davon auszugehen, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 UVPG durch das Vorhaben nicht hervorgerufen werden.

 

Der neu geplante Standort liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Westlich der Remise“ in einer Fläche, welche als Industriegebiet ausgewiesen ist. Nach dem Bebauungsplan ist die geplante Nutzung der Loacker Saar Recycling GmbH zulässig.

 

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Anlagen

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