Einleitungsbeschluss - 2020/760/69

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

    Der Einleitung eines Vergabeverfahrens (offenes Verfahren nach VgV) zur Beschaffung eines neuen Abfallsammelfahrzeugs für den Baubetriebshof wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Kreisstadt Homburg ist aufgrund einer mit dem Entsorgungsverband Saar (EVS) geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung und eines darauf aufbauenden Leistungsvertrags verpflichtet, die Abfallentsorgung (Restmüll, Biomüll, Sperrmüll) im Stadtgebiet Homburg im Auftrag des EVS (Sammlung, Transportlogistik zu Entsorgungs- bzw. Verwertungsanlagen) sicherzustellen. Zu den vertraglich vereinbarten Leistungen gehört u.a. auch das Vorhalten eines geeigneten und ausreichend ausgestatteten Fuhrparks.

Im Haushalt 2020 und auch in der mittelfristigen Finanz- und Investitionsplanung des Baubetriebshofes (BBH) ist zur Sicherstellung der o.g. Verpflichtungen und unter Berücksichtigung des Alters bzw. der Laufleistung der vorhandenen Abfallsammelfahrzeuge (vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit) pro Haushaltsjahr der Ersatz eines Abfallsammelfahrzeugs vorgesehen.

Angesichts der aktuell bestehenden Lieferzeiten von ca. 12 Monaten soll nun das Vergabeverfahren für ein neues Abfallsammelfahrzeug gestartet werden, die Haushaltsmittel sind bereitgestellt.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

    250.000,00 € brutto (Fahrgestell, Aufbau, Schüttung, Lifter, Identsystem)  

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