Einleitungsbeschluss - 2020/768/69

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

    Der Einleitung eines Vergabeverfahrens (öffentliche Ausschreibung nach UVgO) für die Beschaffung eines Kommunalschleppers mit verschiedenen Anbaugeräten wird zugestimmt.

 

 

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Sachverhalt

    Beim Baubetriebshof (BBH) wurden seit 2006 zwei sog. Großflächenmäher eingesetzt (1x John-Deere 1505T, Baujahr 2006; 1x Schell SG100, Baujahr 2011). Der John-Deere-Mäher wurde nunmehr in 2020 außer Betrieb gesetzt, da Schäden am Antrieb sowie der Kupplung aufgetreten und für das Gerät keine Ersatzteile mehr verfügbar sind. Dies wurde zum Anlass genommen, das langjährige Konzept in diesem Bereich zu überprüfen und ggf. zukunftsfähig, nachhaltig und wirtschaftlicher aufzustellen.

Anfänglich wurde bei Mähflächen von ca. 32 ha und einem Mähzeitraum von ca. 6 Monaten p.a. (in Abhängigkeit auch von der Wetterlage) von rund 90 Mähtagen (Einsatztagen) für beide Geräte zusammen ausgegangen. Die beiden Großflächenmäher haben gemeinsam diesen Soll-Wert in der Regel erreicht, teilweise je nach Wetterlage auch knapp überschritten. Gleichwohl können diese Mäher nicht ganzjährig eingesetzt werden und sind nur 6 Monate im Einsatz. Vor dem Hintergrund, dass für einen neuen Großflächenmäher nach Markterkundung rund 160.000,00 € maximale Investitionen erforderlich wären, und dem „nur“ eine  eingeschränkte Nutzung (sowohl technisch als auch zeitlich) gegenübersteht, wurde nach Alternativlösungen gesucht.

Hinzu kommt noch, dass mit einer Erhöhung der Mähflächen und damit auch des Mähumfanges in signifikanter Höhe zukünftig nicht zu rechnen ist; aufgrund der Ausweitung extensiver Pflege- und Mähflächen im Stadtgebiet (Blüh-/Bienenwiesen) ist tendenziell eher von einem leichten Rückgang auszugehen, so dass auch aus diesen Gründen die Beschaffung eines zweiten Großflächenmähers zumindest wirtschaftlich zu hinterfragen ist.

Nach Einholung entsprechender Informationen auch bei anderen Betriebshöfen und einem erfolgten Test von Alternativgeräten soll anstelle eines zweiten Großflächenmähers nunmehr ein sog. Kommunalschlepper („Minitraktor“) mit verschiedenen Anbaugeräten beschafft werden:

- Kommunalschlepper

- Mulchmäher, jeweils für Front- und Heckanbau

- Auslegearm für Frontanbau

- Mulchmäher für Auslegearm

- Kehrwalze für Frontanbau

Ein solches Gerät kann neben den notwendigen Mäharbeiten, in Kombination mit dem dann noch vorhandenen Großflächenmäher, auch bei Schlechtwetter und v.a. außerhalb der Mähsaison für andere Arbeiten (Reinigungsarbeiten, Winterdienst) eingesetzt werden. Zudem bietet ein Kommunalschlepper auch die Möglichkeit, mittelfristig erforderlichenfalls weitere sinnvolle Anbaugeräte einsetzen zu können, wenn es zu einer Aufgabenerweiterung oder –änderung käme. Darüber hinaus können mit dem Auslegearm bzw. dem Mulchmäher am Auslegearm auch Arbeiten maschinell ausgeführt werden, die bislang personal- und zeitintensiv mit handgeführten Maschinen erledigt werden müssen. Vor dem Hintergrund der Personalreduzierung bei gleichbleibendem Arbeitsumfang wird ein solcher Kommunalschlepper auch zumindest teilweise den Personalrückgang kompensieren können.

Würden alle derzeit in Frage kommenden Anbaugeräte gleichzeitig mit dem Kommunalschlepper beschafft, wären Investitionen in Höhe von rund 190.000,00 € erforderlich. Die Kosten liegen zwar insgesamt über dem Investitionsbedarf für einen Großflächenmäher, sind aber wirtschaftlicher und nachhaltiger, da ein Kommunalschlepper variabel und v.a. ganzjährig eingesetzt werden kann. Damit erhöhen sich die Auslastung und mithin auch die Produktivität des Geräts.

  

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

 

- Kommunalschlepper = 120.000,00 €            

- verschiedene Anbaugeräte = 70.000,00 € (Front- & Heckmäher = 19.000,00 €; Kehrwalze = 11.000,00 €; Auslegearm & Mähwerk = 40.000,00 €)

  

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