Informationsvorlage Vergabe - 2020/772/605

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Kampfmittelerkundung sowie die Aufschlusserkundung für die Erschließung des Erdbeerlandes wird ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt durch eine beschränke Ausschreibung gemäß UVgO.              
 

Homburg wurde während des Zweiten Weltkriegs systematisch bombardiert. Dadurch gilt das umliegende Gelände  als potentiell mit Kampfmitteln belastet.

Vor der geplanten Erschließung ist der Bauherr verantwortlich für die Kampfmittelfreiheit des Untergrundes. Er ist deshalb verpflichtet, regelgerechte Untersuchungen zur Belastung des Baubereichs mit Kampfmittel zu veranlassen. Die Durchführung von jeglichen Erkundungsarbeiten nach Kampfmitteln ist nur speziell geschulten und zugelassenen Fachunternehmen nach §7 Sprengstoffgesetz gestattet. Nachfolgende Unternehmer dürfen die Bauarbeiten erst aufnehmen, wenn ihnen eine ordnungsgemäße Freigabe vorliegt.

 

Für die geplante Erschließung des Erdbeerlands ist für die weitergehende Planung ein Bodengutachten zur Analyse der  geologischen Gegebenheiten notwendig. 
Es sind 14 Aufschlusspunkte zur Untersuchung vorgesehen.

 

Da die Maßnahme im Zusammenhang mit der Gesamterschließung Erdbeerland zu betrachten ist, erfolgt eine Information an den SVA; obgleich die einzelbetrachteten Vergabesummen unterhalb von 50.000€ brutto liegen.

 

Die Ausschreibungen erfolgen als beschränkte Ausschreibung gemäß UVgO.

 

Die Kosten für die Kampfmittelerkundung belaufen sich auf ca. 23.386,71 € brutto.

Die Kosten für die Aufschlusserkundung belaufen sich auf ca. 17.233,35 € brutto.


Die Mittel stehen im Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung (Mandant 05) bei Produkt 5.3.80.5000 und Konto 783000 und Maßnahme 404 zur Verfügung.

Die Ausschreibung und Durchführung erfolgen durch den Mandanten 5 –Stadtentwässerung –. Die Kosten werden später je hälftig auf die Mandanten 1 –Straßenbau – / 5 –Stadtentwässerung– Abt. 660 verteilt.

 

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Anlagen

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