Einleitungsbeschluss - 2020/773/240
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschaffung eines Notstromaggregates für die Tiefgarage Talzentrum als Ersatz für das Mietaggregat
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 240 - Beteiligungswesen
- Bearbeiter:
- Thomas Welter
- Beteiligt:
- 655 - Technisches Gebäudemanagement
- Bericht erstattet:
- Dieter Fetzer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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06.10.2020
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Sachverhalt
Im April 2019 wurde die Firma BGG nach öffentlicher Ausschreibung beauftragt ein mobiles Notstromaggregat mit 300 KW Leistung an der Tiefgarage aufzustellen, da das alte, fest eingebaute Aggregat irreparabel war. Die beauftragte Mietdauer wurde bereits verlängert und läuft in Kürze aus, weshalb Ersatz beschafft werden muss.
Das mobile Aggregat dient nur als Übergangslösung, bis die Erneuerung des fest eingebauten Aggregates geplant, ausgeschrieben und ausgeführt ist. Auf Grund der komplizierten Klärungslage zu den angeschlossenen Verbrauchern, der sehr beengten Verhältnisse im alten Aufstellraum und der komplexen Situation der in diesem Zusammenhang zu erneuernden Elektroinstallation ist dafür mit ca. zwei Jahren zu rechnen.
Für den Ersatz gibt es daher zwei Varianten:
Variante 1:
Erneute Ausschreibung eines Mietaggregates für die Dauer von zwei Jahren.
Kostenschätzung: 24 Monate * 2.400,-€/Monat = 57.600,-€ netto
Variante 2:
Kauf eines mobilen Notstromaggregates.
Kostenschätzung: 95.000,-€ netto
Die Beschaffung kann durch beschränkte Ausschreibung im Rahmen der geänderten Wertgrenzen gemäß UVgO (bis 31.12.2020) erfolgen.
Der Vorteil der Variante 2 ist die Möglichkeit das Aggregat nach der Nutzung wieder zu verkaufen oder es ohne Mehrkosten länger zu nutzen weshalb die HPS-GmbH diese Variante vorschlägt. Die Gelder werden über den Wirtschaftsplan der HPS bereitgestellt