Beschlussvorlage - 2020/785/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Durch den Groß-Brand der Fa. Mobius musste der direkt benachbarte Grünschnittsammelplatz an der Mainzerstrasse dauerhaft gesperrt werden.  Eine Ersatzfläche fand die Kreisstadt mit dem ehemaligen Busparkplatz an der neuen Industriestraße: befestigt, entwässert mit Kanalanschluss und mit entsprechendem Achtungsabstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung.  Gerade diese Fläche ist aber im laufenden Planfeststellungsverfahren OU Schwarzenbach eine dargestellte Baustelleneinrichtungsfläche (BE). Die Kreisstadt Homburg hat daher mit den Verkehrsbehörden eine Genehmigung auf Zeit ohne Beeinträchtigung Straßenrecht vorbesprochen. Da aber eine Ersatzfläche nach der Brandhavarie dringend notwendig war, wurde mit allen zuständigen Fachbehörden diese Fläche als sofortiger Interimsgrünschnittplatz vereinbart.

 

In  Abstimmungsgesprächen mit dem für einen BImSchG-Antrag  zuständigen LUA wurde festgehalten und vereinbart:

  1. Der Platz liegt in einer gewerblichen Baufläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan, nicht aber im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und nicht in einem Wasserschutzgebiet.
  2. Es wurden 2 vollständige Planungsentwürfe erarbeitet: je eine neue zu bauende Grünschnittsammelanlage, falls die OU Schwarzenbach genehmigt oder nicht genehmigt wird.
  3. Da nun dieses Provisorium nicht mehr ausreicht und keine zeitliche Perspektive für die ausstehende Planfeststellungsentscheidung zur OU Schwarzenbach zu eruieren ist, soll der vorhandene Platz nun in einem BImSchG-Antrag mit entsprechend notwendiger Vergrößerung genehmigt werden, hierfür ist das gemeindliche Einvernehmen notwendig.
  4. Es soll sich nicht um einen Neubau handeln (nur Einzäunung auf bestehendem Gelände), da jederzeit mit der Bescheidung im laufenden straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren OU Schwarzenbach gerechnet werden muss.
  5. Die Gemeinde verpflichtet sich aber, den Betrieb sofort zu beenden, wenn eine Inanspruchnahme der Verkehrsbehörden als Baustelleneinrichtungsfläche notwendig ist. Hierfür ist aber mit ausreichend zeitlichem Vorlauf zu rechnen, da nach positivem Planfeststellungsbeschluss erst die Eigentumsfragen zu klären sowie die Ausschreibung der Bauleistungen zu tätigen sind.
  6. Somit wird der Platz mit einfachen Mitteln (Einzäunung, Aufenthaltscontainer, 2 Schüttgutboxen mit Folienüberdachung, weitgehender erhalt der Bodenversiegelung) im Bestand geplant.
  7. Kapazität: Grünschnittsammelplatz mit ca. 2500 to / a t, Bürger und städt. Bauhof werden den Platz anfahren.
  8. Auf der Fläche schreddert voraussichtlich 8 x im Jahr die Fa. MRI im Auftrag des EVS und fährt das Schreddergut ab. Ein Kompostieren ist weder gewollt noch ohne weitere Auflagen oder Gutachten dort zulässig.
  9. Aus immissionsschutzrechtlicher (vorhandene Abstände zu den nächstgelegenen Wohnbebauungen) wie auch verkehrlicher Sicht erscheint der Standort gut geeignet.
  10. Der asphaltierte Bereich ist voraussichtlich ausreichend dicht, eine Entwässerung in das Kanalsystem vorhanden. Ein Entwässerungsplan ist vorgelegt, ein Anschluss an Mischkanalisation ist vorhanden. Für eine spätere vollumfängliche Genehmigung werden besonderer Bodenaufbau und Sedimentationsanlage notwendig werden.
  11. Gerüche werden voraussichtlich thematisiert werden, im Genehmigungsverfahren wird aber eine etwaige Gutachtenspflicht geprüft werden.
  12. Für die notwendige Vorhaltung von 2 Arbeitsplätzen ist an die Aufstellung eines Containers (Aufenthalt, Sanitär, Wetterschutz) gedacht. Neben Abwasser und Strom sind die hygienischen Voraussetzungen u.a. Wasseranschluss.
  13. Die notwendige Löschwasserversorgung ist mit einem Hydranten auf der Fläche mit einer Schüttleistung von 190 qm/h vorhanden

 

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Anlagen

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