Beschlussvorlage - 2020/774/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Leistung eines Betriebskostenzuschusses der Stadt an die Musikschule gGmbH für das Jahr 2020 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Im Haushalt der Stadt Homburg ist für das Haushaltsjahr 2020 für die Musikschule Homburg ein Zuschuss in Höhe von 982.350 Euro veranschlagt.

 

Der Haushalt 2020 wurde vom Landesverwaltungsamt am 07.08.2020 genehmigt.

 

Die Haushaltssatzung wurde am 31.08.2020 bekanntgemacht und ist in Kraft getreten. Der Haushalt 2020 kann damit rechtlich vollzogen werden.

 

Im Wirtschaftsplan der Musikschule Homburg gGmbH für das Jahr 2020 ist in der laufenden Verwaltung ein Betriebskostenzuschuss von Seiten der Kreisstadt Homburg an die Musikschule Homburg gGmbH in gleicher Höhe eingeplant.

 

Der Betriebskostenzuschuss dient vor allem zur Deckung der Personal- und Honorarkosten, der Bewirtschaftungs- und Unterhaltskosten des Musikschulgebäudes, der Kosten für die Geschäftsbesorgung im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages mit der Stadt Homburg, der Zinsaufwendungen an das Kreditinstitut sowie der Aufwendungen für die bilanziellen Abschreibungen.

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Anlagen

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