Beschlussvorlage - 2019/422/220-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2014 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 22.837.256,33 € festgestellt.
  2. Dem Oberbürgermeister wird keine Entlastung erteilt.
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Sachverhalt

Gem. § 101 Abs. 1 Satz 5 KSVG haben ehrenamtliche Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben oder ihnen bestimme Geschäftszweige zur Erledigung übertragen waren, im Rechnungsprüfungsverfahren kein Stimmrecht.

Bei der gesetzlichen Vorgabe ist auf die ehrenamtlichen Beigeordneten des geprüften Jahresabschlusses abzustellen.

Nunmehr wurde festgestellt, dass bei der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2014 in der Sitzung des Stadtrates vom 12.12.19 sowohl Herr Raimund Konrad als auch Herr Axel Ulmcke, die im Jahre 2014 beide als ehrenamtlich Beigeordnete mit übertragenem Geschäftszweig tätig gewesen sind, mitgewirkt haben.

Es gilt, die Beschlussfassung nochmals formell korrekt durchzuführen.

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Anlagen

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