Beschlussvorlage - 2020/709/220-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der geprüfte Jahresabschluss 2015 wird mit einem Jahresfehlbetrag von 25.979.740,99 € festgestellt.
  2. Dem Oberbürgermeister wird keine Entlastung erteilt.
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Sachverhalt

Gem. § 101 Abs. 1 Satz 5 KSVG haben ehrenamtliche Beigeordnete, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben oder ihnen bestimme Geschäftszweige zur Erledigung übertragen waren, im Rechnungsprüfungsverfahren kein Stimmrecht.

Bei der gesetzlichen Vorgabe ist auf die ehrenamtlichen Beigeordneten des geprüften Jahresabschlusses abzustellen.

Nunmehr wurde festgestellt, dass bei der Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2015 in der Sitzung des Stadtrates vom 10.09.20 Herr Raimund Konrad, der im Jahre 2015 als ehrenamtlich Beigeordneter mit übertragenem Geschäftszweig tätig gewesen ist, mitgewirkt hat.

Es gilt, die Beschlussfassung nochmals formell korrekt durchzuführen.

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Anlagen

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