Beschlussvorlage - 2020/728/240-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt übernimmt den städtischen Eigenanteil von 10% der Gesamtkosten in Höhe von 8.945.000 € netto, also 894.500 €, die aus der Bedarfszuweisung des Landes finanziert werden. Zusätzlich trägt die Stadt selbst einen Eigenanteil in Höhe von 95.000 €.

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Sachverhalt

Die HPS GmbH plant die Sanierung des Sportzentrums Homburg-Erbach mit Gesamtkosten in Höhe von 8.945.000 €. Die Finanzierung erfolgt in Höhe von 4.000 T€ durch eine Bedarfszuweisung des Landes und mit Eigenmittel der HPS GmbH in gleicher Höhe. Zusätzlich hat die HPS GmbH einen Antrag auf Bundesmittel als Anteilsfinanzierung mit Obergrenze in Höhe von 850 T€ gestellt. Antragsvoraussetzung ist ein Beschluss des Stadtrates über die Beteiligung der Stadt selbst in Höhe von 10% der Gesamtkosten der Baumaßnahme. Als städt. Eigenmittel wird auch die Bedarfszuweisung des Landes anerkannt, so dass die zu beschließenden Eigenmittel als erbracht gelten. Das Land hat die Bereitstellung der Bedarfszuweisung bis 2024 schriftlich bestätigt. Die Bedarfszuweisung wird, wie der Bundeszuschuss auch, an die HPS GmbH weitergeleitet.

 

Die Stadt Homburg übernimmt zusätzlich entsprechend dem Beschluss des Stadtrates vom 12.09.2019 direkt 95 T€ als Eigenmittel. Diese sind bereits im Haushalt der Stadt eingeplant. 

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