Beschlussvorlage - 2020/836/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Einstellung eines Klimaschutzmanagers / einer Klimaschutzmanagerin - Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 - Hauptamt
- Bearbeiter:
- Sandra Ruth
- Bericht erstattet:
- Frau Stoppiera-Wiebelt - Beigeordnete für Umwelt, Klimaschutz und Biosphäre
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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05.11.2020
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Sachverhalt
Im Dezember 2015 einigten sich 195 Staaten in Paris (COP21) auf ein neues, globales, völkerrechtlich verbindliches Klimaschutzabkommen, welches im Oktober 2016 von Deutschland ratifiziert wurde und im November 2016 in Kraft getreten ist. Globales Hauptziel des Pariser Abkommens ist die menschengemachte Erderwärmung auf 1,5°C zu begrenzen.
Auch der Sonderbericht des Weltklimarates (IPCC), der im Oktober 2018 veröffentlicht wurde, bekräftigt die Begrenzung auf maximal 1,5°C und warnt vor irreversiblen Rückkopplungen durch Kippelemente im Erdsystem bei einem 2°C Ziel. Die durchschnittliche Erderwärmung beträgt derzeit bereits ca. 1°C (Land/Wasser), in Deutschland beträgt die Erwärmung bereits ca. 1,6°C. Die gegenwärtige Klimapolitik führt jedoch zu einem Temperaturanstieg von mehr als 3°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit. Um dieses rechtzeitig zu erreichen ist es nötig, dass alle privaten und öffentlichen Akteure ihre Anstrengungen intensivieren. Daher sind gerade auch die Kommunen gefragt, ihre Klimaschutzaktivitäten vor Ort zu bündeln und zu koordinieren.
Im Jahr 2012 hat sich die Stadt Homburg verpflichtet, das Projekt „Masterplan 100% Klimaschutz“ für den Teilbereich des Stadtgebiets, welches in der Biosphäre liegt, zu unterstützen. Im Dezember 2019 hat der Stadtrat der Stadt Homburg ein umfangreiches Bekenntnis zu mehr Klimaschutz verabschiedet. Die Kreis- und Universitätsstadt Homburg trägt als Industrie- und Wissensstandort eine besondere Verantwortung.
Um die Klimaschutzanstrengungen der Kreisstadt Homburg zielgerichtet und langfristig zu steuern, einen Leitfaden zur sukzessiven CO2 Reduktion zu entwickeln, ist die Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes mit klaren kurz-, mittel- und langfristigen Maßnahmen erforderlich. Mit diesem Konzept soll der Klimaschutz als Querschnittsaufgabe nachhaltig in der Kommune verankert werden und dabei möglichst alle klimarelevanten Bereiche innerhalb der Kommune abdecken. Hierzu zählen v. a. Flächennutzungsplan, Mobilitätskonzept, Radverkehrskonzept, die eigenen Liegenschaften etc.
Als Querschnittsaufgabe hat der kommunale Klimaschutz viele Handlungsfelder: u.a.:
• Energieeinsparung
• kommunales Energiemanagement
• Optimierung der Nutzung erneuerbarer Energien
• Vermeidung von Müll und bessere Verwertung
• Verringerung der Folgen von Flächenbeanspruchung und Bebauung
• Klimagerechte und energieoptimierte Bauleitplanung
• Umwelt- und klimaverträgliche Verkehrsentwicklung
• Klimaverträgliche Grünflächen- und Baumbewirtschaftung
• Ernährung und Landwirtschaft
• Kommunale Beschaffung
• Intensive Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger für Klimaschutz
Durch die zahlreichen Berührungspunkte zu anderen Fach- und Themenbereichen erschließen sich Synergieeffekte gegenüber einer bloßen Umsetzung einzelner Projekte.
Im Rahmen der Kommunalrichtlinie werden Klimaschutzkonzepte und die Einstellung von Klimaschutzmanagern gefördert. Für finanzschwache Kommunen beträgt die Förderung 90%. Seit 1.8.2020 wurde die Förderung um 10% erhöht, so dass eine 100% Förderung in Aussicht steht.