Beschlussvorlage - 2020/752/50-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die vorgeschlagene Änderung wird beschlossen

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Sachverhalt

Die bei Eröffnung der städtischen Kleiderkammer verabschiedete Satzung muss geändert werden, da insbesondere die Einnahmeverbuchung zwischenzeitlich über eine elektronische Kasse abgewickelt wird, die im Jahr 2016 veranschlagten Beträge in § 9 der Satzung sich als zu niedrig bemessen herausgestellt haben und die ursprünglich beschlossene Handhabung der Kleiderkammerausweise sich in der Praxis nicht bewährt hat. Die in der Sitzung des Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschusses am 08.10.2020 angeregten Änderungen (§ 2 andere Formulierung für das Wort „unterwerfen“ und § 3 Abs. 3: Ergänzung um den Personenkreis gem. Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) wurden vorgenommen.

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Anlagen

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