Beschlussvorlage - 2020/847/610

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Die Firma Loacker Saar Recycling GmbH plant an dem Standort „Remise 3“ auf dem bisher von der BOWESA GmbH genutzten Gelände in neuen Produktionshallen den Betrieb von Anlagen zur Aufbereitung von metallhaltigen Gemischen.

 

Die Aufbereitungsanlage soll unabhängig von der auf dem Betriebsgelände Remise 1 vorhanden  Schredderanlage betrieben werden und unterliegt der Genehmigungspflicht nach § 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren.

 

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz hat dazu bei der Stadt Homburg eine entsprechende Stellungnahme angefordert, mit der Bitte um Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB. Äußert sich die Kreisstadt nicht innerhalb der Frist (Ende November), gilt das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 2 BauGB als hergestellt (Schreiben in der Anlage).

 

Am Standort sind folgende Tätigkeiten geplant:

Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Aufbereitung der Schredderschwerfraktionen (SSF) und vergleichbarer Metallgemische (Zobra) in zwei neu geplanten Hallen.

Die Aufbereitung der Schredderschwerfraktionen oder ähnlicher Metallgemische (Zobra) dient dazu, die in den Mischmetallen enthaltenen FE- und NE-Metalle (Bunt- und Graumetalle) und Edelstahl (VA) sortenrein zurückzugewinnen.

 

In der Phase 1 (Halle 1) werden Schwerfraktionen aus Schredderprozessen und andere metallhaltige Fraktionen klassiert und zu unterschiedlichen Konzentraten verarbeitet. Insgesamt kommen jährlich bis zu 25.000 t Metallgemische zum Einsatz. Die Halle 1 hat Ausmaße von ca. 62 x 25 m und ist 11 m hoch.

In der Phase 2 (Halle 2) werden die in Phase 1 erzeugten Konzentrate veredelt bzw. nachgereinigt. Die Halle 2 hat Ausmaße von ca. 35 x 25 m und eine Höhe von 11 m. Die Anlieferung erfolgt per Lkw über die Zufahrtsstraße Bexbacher Straße / An der Remise.

 

Die Betriebszeiten erfolgen in einem 2- bzw. 3-Schichtbetrieb.

Die Materialanlieferung findet montags bis freitags von 7:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 7:00 bis 16:00 Uhr statt.

Der Anlagenbetrieb in Phase 1 erfolgt von Montag bis Samstag in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr und in der Phase 2 von 0:00 bis 24:00 Uhr.

 

Für das Vorhaben wurde ein Brandschutznachweis mit Brandschutzplan erarbeitet. Eine ausreichende Löschwasserversorgung ist gewährleistet.

 

Das im Rahmen des Antrages erarbeitete schalltechnische Gutachten kommt zu folgendem Ergebnis:

„Der Vergleich der für den Betrieb Standort „Remise 3“ der Loacker Saar Recycling GmbH ermittelten Beurteilungspegel mit den gemäß TA Lärm zulässigen Werten ergibt die folgende Bilanz: Die Immissionsrichtwerte werden sowohl tagsüber als auch nachts an allen Immissionsorten eingehalten. Tagsüber beträgt die Unterschreitung der Immissionsrichtwerte mindestens 15 dB (A). Nachts beträgt die Unterschreitung der Immissionsrichtwerte mindestens 10 dB (A)“ (sieh Anlage).

 

Für die geplante Nutzung ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG erforderlich. Im Rahmen dieser Vorprüfung sind die möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die verschiedenen Schutzgüter zu beurteilen. Die Vorprüfung kommt zu folgendem Ergebnis:

„Abschließend bleibt festzuhalten, dass sich das Ausmaß möglicher Auswirkungen nach Realisierung des geplanten Vorhabens schwerpunktmäßig auf den Bereich der Emissionen und Immissionen von Lärm beschränkt. Aufgrund der Unterschreitung der Immissionsgrenzwerte an allen Immissionsorten sind keine relevanten Auswirkungen auf die im Untersuchungsraum wohnenden Menschen bzw. auf die nächstgelegenen schützenswerten Flächen zu erwarten. Insgesamt ist demnach davon auszugehen, dass erhebliche negative Auswirkungen auf die Schutzgüter nach § 2 UVPG [3] durch das Vorhaben nicht hervorgerufen werden.“

 

Der Standort liegt nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplanes. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als gewerbliche Baufläche dargestellt. Die beabsichtigte Nutzung der Firma Loacker Saar Recycling GmbH ist an diesem Standort zulässig. Die erarbeiteten Gutachten kommen zu dem Schluss, dass keine erheblichen negativen Auswirkungen hervorgerufen werden. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

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Anlagen

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