Beschlussvorlage - 2020/875/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Verteilung von Zuschüssen 2020 im Ortsteil Kirrberg aus Mitteln zur Förderung der Wohlfahrtspflege
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 200 - Haushaltsangelegenheiten
- Bearbeiter:
- Ina Hussung-Brill
- Bericht erstattet:
- Ralf Weber
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ortsrat Kirrberg
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Entscheidung
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24.11.2020
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Sachverhalt
Für die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an soziale u. ä. Einrichtungen im Stadtteil Kirrberg stehen im Haushalt folgende Mittel zur Verfügung:
Produkt 33100100 – 559304 - Aufw. für Geld-u.Sachzuw. des OR Kirrberg 1.350,00 €
2019 wurden die Mittel wie folgt zugeteilt:
DRK Ortsverein Kirrberg 825,00 €
Kath. Pfarrei Maria Himmelfahrt 400,00 €
Prot. Kirchengemeinde Kirrberg 125,00 €
Die Auszahlung der Zuschüsse wird von der Vorlage von Verwendungsnachweisen bis zum 30.06. des Folgejahres, abhängig gemacht. Im Anschreiben vom 28.02.2020 wurden die Zuschussempfänger aufgrund des Beschlusses des Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialaus-schusses aufgefordert ab dem Jahr 2020 Anträge zur Gewährung eines Zuschusses mit An-gabe des Verwendungszwecks zu stellen.
Von der kath. Kirchengemeinde Mariä Himmelfahrt wurde der Verwendungsnachweis für 2019 vorgelegt und ein Zuschussantrag für 2020 in Höhe von 400,00 € für Hausbesuche der Senioren, der kranken Mitbürger im Advent und der Senioren-Adventsfeier gestellt. Die prot. Kirchengemeinde beantragt 125,00 € für die Gemeindearbeit.
Da der DRK Ortsverein Kirrberg weder den Verwendungsnachweis für 2019 noch den Zuschussantrag für 2020 mit Angabe des Verwendungszweckes vorgelegt hat, kann dieser bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden.
Für die Verteilung der Zuschüsse im Stadtgebiet und den Ortsteilen in denen kein Ortsrat besteht hat die Verwaltung dem Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss vorgeschlagen aufgrund der Haushaltslage nur 50% der bisher gewährten Zuschüsse auszuzahlen. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird dem Ortsrat empfohlen die Zuschusshöhe auch in den Ortsteilen anzupassen.
