Beschlussvorlage - 2020/876/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Zuschüsse aus Mitteln zur Förderung der Wohlfahrtpflege werden wie folgt  verteilt:

Prot. Kirchengemeinde Einöd 150,00 €

Prot. Kindertagesstätte Einöd 225,00 €

Freiw. Ganztagsbetreuung im Rahmen des

Koop.-modells KiTa u. Schule Einöd 150,00 €

Prot. Kindertagesstätte Schwarzenacker 150,00 €

Kath. Pfarrei Heilig Kreuz Mariä Geburt Schwarzenacker  150,00 €

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Sachverhalt

Für die Gewährung von Zuschüssen und Zuwendungen an soziale u. ä. Einrichtungen im Stadtteil Einöd stehen im Haushalt folgende Mittel zur Verfügung:

Produkt 33100100 – 559302 - Aufw. für Geld-u.Sachzuw. des OR Einöd - 1.650,00 €

 

2019 wurden die Mittel wie folgt zugeteilt:

Prot. Kirchengemeinde Einöd 300,00 €

Prot. Kindertagesstätte Einöd 450,00 €

Freiw. Ganztagsbetreuung im Rahmen des Koop.modells

KiTa u. Schule Einöd  300,00 €

Prot. Kindertagesstätte Schwarzenacker 300,00 €

Kath. Pfarrei Heilig Kreuz Mariä Geburt Schwarzenacker  300,00 €

 

Die Auszahlung der Zuschüsse wird von der Vorlage von Verwendungsnachweisen abhängig gemacht. Im Anschreiben vom 28.02.2020 wurden die Zuschussempfänger aufgrund des Beschlusses des Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschusses aufgefordert ab dem Jahr 2020 Anträge zur Gewährung eines Zuschusses mit Angabe des Verwendungszwecks zu stellen.

 

Von allen Zuschussempfängern wurden Anträge auf Zuteilung eines Zuschusses gestellt. Die Zuschüsse werden zur zusätzlichen Anschaffung von Spielmaterial genutzt, da durch das Corona bedingte häufige Reinigen die vorhandenen Materialien schneller abgenutzt werden. Die Kirchengemeinden verwenden ihre Mittel zur Gemeindearbeit, Seniorenbetreuung und für die Konfirmandenarbeit bzw. Messdienerarbeit. 

Für die Verteilung der Zuschüsse im Stadtgebiet und den Ortsteilen in denen kein Ortsrat besteht hat die Verwaltung dem Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss vorgeschlagen aufgrund der Haushaltslage nur 50% der bisher gewährten Zuschüsse auszuzahlen. Aus Gründen der Gleichbehandlung wird dem Ortsrat empfohlen die Zuschusshöhe auch in den Ortsteilen anzupassen.

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