Beschlussvorlage - 2020/870/50

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Jugendorganisationen werden wie vorgeschlagen Zuschüsse gewährt.

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Sachverhalt

Alle rechtzeitig und vollständig eingereichten Zuschussanträge wurden geprüft. Die Verteilung der Mittel erfolgt gemäß den FÖRDERRICHTLINIEN für die Gewährung von Zuschüssen an Jugendgruppen und Jugendverbände im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit in der Fassung vom 24.10.2019. Die Höchstgrenze der Förderung für jede zuwendungsfähige Maßnahme beträgt 1000,- €. Die Verwaltung empfiehlt, dem Verteilungsvorschlag zuzustimmen. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Produktnummer 36300100, Buchungskonto 531830, zur Verfügung.

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Anlagen

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