Beschlussvorlage - 2020/871/660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird erteilt.

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Sachverhalt

Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der Planfeststellung der Fläche in der momentan für den Grünschnitt genutzten Fläche in der Neuen Industriestraße muss eine dauerhafte Lösung den zentralen Grünschnittplatz der Kreisstadt Homburg gefunden werden.

 

Auf Grund der in Eigentum befindlichen Flächen, der verkehrstechnischen Anbindung sowie der Lage in einem durch B-Plan festgelegten Industriegebiet ist die vorgesehene Fläche im Gewerbegebiet G11 Remise für die Neuplanung des Grünschnittplatzes vorgesehen.

Der Grünschnittplatz wird als BImSchG-Anlage und nach BImSchG beantragt.

Im Gewerbegebiet G11 wurde im Zuge des Bebauungsplanverfahrens bereits ein flächenbezogener Schallleistungspegel (samt möglichen Zusatzkontingenten) festgesetzt. Die Vorhabenfläche liegt im emissionsstärksten Bereich G1 und somit am weitesten von der nächsten Wohnbebauung entfernt.

Imissionsschutzwürdige Nachbarnutzungen sind nicht vorhanden.

 

Es ist vorgesehen eine asphaltierte Lagerfläche für den Grünschnitt in Größe von ca. 2.500 m² anzulegen. Des Weiteren sollen die notwendigen Aufenthalts- und Sanitärausstattung für Bedienstete in einer entsprechenden Gebäude/ Containerlösung erstellt werden.

 

Das auf dem Grünschnittplatz gesammelte Grüngut wird durch Beauftragte des EVS ca. 8 Mal jährlich geschreddert. Eine Lagerung und Kompostierung des Grünguts und/ oder geschredderten Grünguts ist nicht angestrebt, da dadurch erheblich gesteigerte Ansprüche an die Art der Einhausung/ Lagerung und Verhinderung der Geruchsimmissionen gestellt würden.

 

Zum ordnungsgemäßen Betrieb des Grünschnittplatzes ist eine 100%ige Versiegelung der Fläche mit Asphalt notwendig. Entsprechende Entwässerungsmöglichkeiten sind ausreichend dimensioniert vor Ort bereits verlegt.

Strom, Frischwasser und Telekommunikation sind ebenfalls bereits vor Ort vorgehalten.

Die Straße ist als Endausbau hergestellt.

 

Der geplante Grünschnittplatzes ist wie in der Anlage „Lageplan“ vorgesehen linksseitig im Bereich zwischen Trafostation und Wendehammer angeordnet.

Dadurch kann der Grünschnittplatz als Durchfahrtlösung geplant werden, was eine Leichtigkeit des Verkehrsflusses fördert.  Im Vorfeld einer weiterführenden Planung ist ein für die Genehmigungen notwendiges organoleptisches Geruchsgutachten erforderlich. Des Weiteren muss ggf. eine ergänzende Stellungnahme zur Spezifizierung des flächenbezogenen Schallleistungspegels eingeholt werden.

 

Im Zuge der Vorbereitung der Planung wurde eine Grobkostenschätzung i.H..v. 650.000€ brutto Baukosten und 50.000€ brutto für Planungsleistungen und Gutachten für die Kompletterstellung des Grünschnittplatzes aufgestellt. Durch momentan laufende Zuschussverfahren auf Bundesebene wird  angestrebt für den Grünschnittplatz einen Zuschuss i.H.v. 40% (max. Zuschuss von 200.000€ brutto) zu beantragen.

 

Die benötigen Mittel werden durch Abt. 670 zur Verfügung gestellt bzw. stehen durch die aktuell im HFA beantragten Mittelübertragungen bereits zur Verfügung.

 

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Anlagen

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