Beschlussvorlage - 2020/791/200

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Straßenreinigung in der Kreisstadt Homburg (Saar) (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen.

Reduzieren

Sachverhalt

In der Haushaltsgenehmigung 2020 der Stadt Homburg wurde vom Landesverwaltungsamt auf die Verbesserung der Einnahmenseite hingewiesen. Die letzte Anpassung der Gebühren der Straßenreinigung erfolgte mit Änderungssatzung vom 18.12.2008. Laut Betriebsabrechnungsbogen 2019 ist der Kostendeckungsgrad in Höhe von 67,59 % nicht in ausreichendem Maße ausgeschöpft.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung 2021 auf der Grundlage der Betriebsabrechnung 2019 führt zu dem Ergebnis, dass die Gebühren zum 01.01.2021 angepasst werden müssen. Zuletzt wurde am 15.12.2016 dem Stadtrat die Kalkulation 2017 vorgelegt.

 

Laut § 1 Abs. 4 Satz 2 Straßenreinigungsgebührensatzung hat die Stadt Homburg eine Kostendeckung der Straßenreinigung von 80 % festgelegt. 20 % der Kosten werden auf der Grundlage der aktuellen Rechtsprechung von der Allgemeinheit getragen.

 

Nähere Zahlen und Ausführungen dazu sind dem beigefügten Erläuterungsbericht und den Berechnungen zu entnehmen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...