Beschlussvorlage - 2020/866/620
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Qualifizierten Mietspiegels 2018 für den Saarpfalz-Kreis
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 620 - Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Christine Müller
- Bericht erstattet:
- Herr Christoph Neumann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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16.12.2020
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Sachverhalt
Der bereits im Jahre 2018 erstellte Mietspiegel gilt als Grundlage für ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft.
Gemäß § 558d Abs. 2 BGB muss ein Qualifizierter Mietspiegel nach 2 Jahren fortgeschrieben werden, damit die Qualifizierung erhalten bleibt.
Hierbei gibt das Gesetz zwei Alternativen zur Fortschreibung vor:
1. Die Ermittlung der Unterkunftskosten anhand von Stichproben oder
2. Zugrundelegung des vom Statistischen Bundesamtes ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (Verbraucherindex).
Der „Arbeitskreis Mietspiegel“ hat in seiner Sitzung vom 29.09.2019 mehrheitlich eine Fortschreibung mittels Verbraucherindex beschlossen.
Nähere Erläuterungen über die Fortführung sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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342,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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98,7 kB
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