Beschlussvorlage - 2020/881/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Zuschussrichtlinien der Kreisstadt Homburg ( Saar ) zur Förderung von Sportvereinen wird beschlossen.

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Sachverhalt

Die Kreisstadt Homburg ( Saar ) unterstützt seit vielen Jahren die ca. 80 Mitgliedsvereine des Stadtverbandes für Sport Homburg ( Saar ) e.V. ( SfS ) mit seinen insgesamt mehr als 16.000 Mitgliedern, darunter mehr als 4.000 Jugendliche, mit Zuwendungen unterschiedlichster Art. Diese Zuwendungen wurden im Rahmen einer seit 1978 bestehenden Zuschussrichtlinie - die vom SfS mit verschiedenen Festlegungen und Auslegungen in den letzten Jahren immer wieder modifiziert wurde -  gewährt. Darüber hinaus wurden Zuwendungen aufgrund langjähriger geübter Praxis aber auch aufgrund von Beschlüssen der zuständigen Gremien gewährt.

 

Nicht zuletzt wegen der angespannten Haushaltslage sollen alle Zuwendungen, die die Kreisstadt Homburg ( Saar ) im Sportbereich vorsieht, in einer Zuschussrichtlinie vereint werden. Dies soll einerseits mehr Transparenz schaffen, andererseits den Vereinen eine gewisse Planungssicherheit ermöglichen.

 

Vereine, die eigene Sportstätten bewirtschaften und unterhalten ( müssen ), sind erheblichen finanziellen Belastungen ausgesetzt, die von Jahr zu Jahr stetig zunehmen. Daher liegt der Schwerpunkt dieser Zuschussrichtlinie u.a. darin, diese Sportvereine mit entsprechenden Zuwendungen zu unterstützen. Insgesamt mehr als 40 Sportvereine profitieren von den Zuwendungen zur Unterhaltung und Pflege der eigenen Sportstätten.  

 

Die zu beschließende Zuschussrichtlinie umfasst nunmehr sämtliche Zuwendungsarten, die die Kreisstadt Homburg ( Saar ) als freiwillige Leistungen für die Sportvereine vorsieht.

 

Die Zuschussrichtlinie wurde mit der Verwaltungsspitze abgestimmt und durch das Rechtsamt einer rechtlichen Prüfung unterzogen.

 

In der Anlage sind neben dem Volltext der zu beschließenden Zuschussrichtlinie auch eine Zusammenfassung der einzelnen Zuwendungsarten dargestellt; dabei sind insbesondere Aussagen zur Form und Frist der Antragstellung, Gegenstand und Höhe der Zuwendung, das vorgesehene Budget für diese Zuwendungsart, die Anzahl der anspruchsberechtigten Vereine sowie etwaige Änderungen gegenüber der vorhergehenden Praxis getroffen. 

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Anlagen

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