Beschlussvorlage - 2020/898/410

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Zuschussrichtlinien der Kreisstadt Homburg zur Förderungen von Vereinen mit kulturellem Bezug werden beschlossen.

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Sachverhalt

Bereits seit vielen Jahren unterstützt die Kreisstadt Homburg kulturelle Vereine mit einem jährlichen Beitrag.

In der Stadtratssitzung am 18.12.2003 wurden Richtlinien erlassen zur Förderung von Musikvereinen und -gruppen sowie kulturellen Gruppen.

Damals wurde bei den Tanzgruppen und sonstigen kulturellen Gruppen wegen ihrer geringen Zahl und der stark unterschiedlichen Vereinszwecke eine pauschalierte Bezuschussung beschlossen.

 

In den letzten Jahren hat sich die Art und Zahl der Gruppen mit kulturellem Bezug gewandelt. Einige Gruppen haben sich aufgelöst, andere haben sich oder nur eine Sparte neu gegründet.

Um die Mittel gerecht zu verteilen, hat das Amt 41 bzw. die Abteilung 410 neue Richtlinien zur Förderung von Vereinen mit kulturellem Bezug erarbeitet.

 

Die neue Zuschussrichtlinie umfasst viele Kriterien, die es zu erfüllen gilt.

Die Förderung ist nur durch Antrag möglich. Als Antrag gilt der auszufüllende Fragebogen, der durch das Amt 41 jährlich verschickt wird.

 

Die neue Zuschussrichtlinie bestimmt den Förderkreis, regelt die Anspruchsvoraussetzungen sowie die Zuschussverteilung und gibt Hinweise zur Beantragung.

 

 

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