Beschlussvorlage - 2020/933/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates der Kreisstadt Homburg wie in der Anlage aufgeführt.

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Sachverhalt

Alle in der Kreisstadt Homburg vertretenen Parteien und Wählergruppen (CDU, SPD, Bündnis90/Grüne, Die Linke, FWG sowie FDP) außer der AfD-Fraktion haben mit Schreiben vom 26. November die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes betr. Stärkung der Rechtssicherheit im Umgang mit einer epidemischen Lage (Covid-19) in die Ratssitzung am 16. Dezember 2020 beantragt.

 

Unter Punkt 2 wird die Verwaltung beauftragt, folgende Regelung in die Geschäftsordnung des Stadtrates der Kreisstadt Homburg einzufügen:

 

„In einer epidemischen Lage mit Aerosolübertragung von Krankheitserregern (außerordentliche Notlage gemäß § 51a Abs. 1 KSVG) tritt ab einer 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Saarpfalz-Kreis (gemäß Definition des Robert-Koch-Institutes) von mehr als 50 Infizierten für alle Gremiensitzungen des Rates die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Kraft.“

 

Auf Grundlage dessen wird dem Stadtrat nun eine Änderung der Geschäftsordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nach Beschlussfassung wird die als Anlage beigefügte Änderung in die Geschäftsordnung übernommen und diese als bereinigte Fassung zur Verfügung gestellt.

 

§ 22 der Geschäftsordnung sieht nun vor, dass dem Vorsitzendem der Sitzung im Rahmen der Ausübung des Ordnungs- und Hausrechtes im Sinne einer vorläufigen Regelungsbefugnis die Möglichkeit eröffnet wird, Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung der Sitzungen zu treffen. Die eingefügte Regelung soll es dem Vorsitzenden künftig ermöglichen, aufgrund der Vielzahl der im Einzelfall im Rahmen einer Geschäftsordnung nicht zu regelnden unvorhergesehenen Störungen der Sitzungsordnung, Anordnungen im Sinne von Satz 1 zu treffen. Deren Aufrechterhaltung soll jeweils der Überprüfung des Stadtrates unterliegen.

 

Neu in die Geschäftsordnung wurde zur Eindämmung der aktuellen Corona-Pandemie § 22 a aufgenommen. Er beinhaltet die Beachtung spezieller Sicherheitsmaßnahmen und Hygienevorschriften, die stufenweise - unter Berücksichtigung einer 7-Tages-Inzidenz von 50 - bis hin zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung auch während der Sitzungen für die der Geschäftsordnung unterliegenden Gremien führen kann. Die Anwendung des § 22 a ist zeitlich begrenzt unter Berücksichtigung der Risikoeinstufung durch das Robert-Koch-Institut.

 

Darüber hinaus enthält der neu eingefügte § 22 b der Geschäftsordnung nun einen klarstellenden bzw. ergänzenden Hinweis, dass die in § 22 a vorgegebenen Bestimmungen nun auch für die vom Stadtrat oder seitens der Verwaltung gebildeten Arbeitskreise, Kommissionen, HH-Klausurtagungen, ähnliche Zusammenkünfte als auch für die Teilnehmer an Vorstellungsgesprächen gelten.

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Anlagen

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