Beschlussvorlage - 2020/801/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Homburg beteiligt sich mittelbar über die Stadtwerke Homburg GmbH mit 10% an der Solarkraft Ahorn GmbH & Co. KG und mit 15% an der Windkraftwerk Wremen GmbH & Co. KG. Die bereits im Oktober 2011 bzw. am 16.11.2011 unterzeichneten Gesellschaftsverträge sowie die Kaufverträge vom 4.4.2011 bzw. 16.11.2011 werden rückwirkend genehmigt. 

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Sachverhalt

Die Stadtwerke Homburg GmbH beteiligte sich im Jahr 2011 mit 10% an der Solarkraft Ahorn GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis in Höhe von 572.110 € bei einem angegebenen Gesamtwert in Höhe von 5 Mio €. Eine weitere Beteiligung erfolgte mit einem Kommanditanteil in Höhe von 15% an der Windkraftwerk Wremen GmbH & Co. KG zu einem Kaufpreis von 814.500 € bei einem Gesamtwert in Höhe von rd. 4 Mio €. Dies erfolgte durch entsprechende Beschlüsse von Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Homburg GmbH. Entsprechende Ertragsanalysen der beiden Beteiligungsgesellschaften liegen vor.

Bisher erwirtschaften beide Beteiligungen durchgehend positive Ergebnisbeiträge. Diese fließen in das Jahresergebnis der Stadtwerke Homburg GmbH mit ein.

Für beide Beteiligungen der SWH GmbH liegt bisher kein Stadtratsbeschluss vor. Da es sich um eine mittelbare Beteiligung der Stadt handelt empfiehlt die Kommunalaufsicht, die erforderlichen Ratsbeschlüsse nachzuholen. 

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