Beschlussvorlage - 2020/851/670

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss trifft eine Empfehlung für einen letztabgestimmten Standort für eine Waldruhestätte auf dem Gebiet der Stadt Homburg auf deren Grundlage die Verwaltung einen Genehmigungsantrag erstellt.

 

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Sachverhalt

In der Sitzung des Stadtrates am 12.02.2020 wurde die Verwaltung beauftragt, die Gespräche mit dem Umweltministerium über einen möglichen Ankauf/Tausch der gegenüber des Friedhofes Homburg/Mitte liegenden und im Eigentum von SaarForst befindlichen Waldfläche zwecks Anlegen einer Waldruhestätte fortzuführen. Gleichzeitig wurde die einstimmige Empfehlung aus den Ausschüssen HFA und BUA aus dem Februar 2017 (damalige Empfehlung: „Rabenhorst“) aufgehoben.

Vorliegend geht es nun darum, erneut im Ausschuss eine Empfehlung für den Standort einer Waldruhestätte herbei  zu führen. Hintergrund ist der, dass die Verhandlungen mit SaarForst nicht zielführend waren/sind.

Zur Sachlage:

Am 04.02.2020 fand im Rathaus der Stadt Homburg eine Besprechung mit Vertretern des Umweltministeriums, der Verwaltungsspitze sowie des Fachamtes/Fachabteilung statt, bei der die weitere Vorgehensweise im Hinblick auf die von der Stadt favorisierte Fläche gegenüber dem Friedhof-Homburg Mitte festgelegt wurde.

Am 16.04.2020 begutachtete der Stadtforst Blieskastel die von der Stadt Homburg vorgesehene Ankauf-/Tauschfläche gegenüber Friedhof Homburg/Mitte.

Da von Seiten des Stadtforstes Blieskastel die Fläche als „grundsätzlich geeignet“ für die Anlage einer Waldruhestätte bewertet wurde, hat das Liegenschaftsamt der Kreisstadt Homburg mit Schreiben vom 19.05.2020 gegenüber dem SaarForst-Landesbetrieb das Interesse der Stadt am Ankauf der staatsforsteigenen Parzellen Gemarkung Homburg, Flur 23, Nrn. 5516/2, 5515, 5514, 5513, 5512, 5511 und 5510 mit einer Gesamtgröße von 20.048 qm bekundet.

Im Antwortschreiben von SaarForst vom 23.06.2020 wird auf die vorangegangenen emails vom 16. März 2018 bzw. 14. Mai 2018 Bezug genommen und der Stadt Homburg mitgeteilt, dass SaarForst bereit ist, die Staatswaldabteilung 5024, in der sich die von der Stadt Homburg gewünschten Flächen befinden, gegen die Kommunalwaldparzellen 5441/2 und 961 zu tauschen. Auf den von der Stadt Homburg ins Gespräch gebrachten Ankauf wurde von Seiten SaarForst allerdings nicht (genauso wie bereits bei der ersten Verhandlungsrunde im Jahr 2018) eingegangen.

Die Fachabteilung bittet am 09.09.2020 den Stadtforst Blieskastel um eine Stellungnahme, wie der von SaarForst vorgeschlagene Tausch aus Sicht des Kommunalwaldes der Stadt Homburg zu werten ist.

Die Stellungnahme vom Stadtforst Blieskastel ist am 05.10.2020 eingegangen. Sie ist von der fachlichen Einschätzung her im Prinzip gleich, mit der bereits am 18.04.2018 verfassten ersten Stellungnahme: der Stadtforst Blieskastel rät von dem von SaarForst vorgeschlagenen Tauschgeschäft ab.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sind damit alle fachlichen Argumente ausgetauscht. An der Sachlage hat sich nichts geändert. Die Stadt Homburg bekundet Interesse an dem Ankauf der Staatswaldfläche Abt. 5024; im Gegenzug macht SaarForst ein Tauschangebot – und zwar „Bruchhof Sanddorf“ und „Kirrberg“.

 

Über eine erneute Empfehlung für einen letztabgestimmten Standort für eine Waldruhestätte muss nun der Ausschuss (politisch) entscheiden.

Es liegen die bekannten zwei  Optionen für die Anlage einer Waldruhestätte auf dem Tisch – im Prinzip auch eine dritte, das ist der zusätzlich im Stadtrat am 12.02.2020 diskutierte Antrag auf Anlegen einer Ruhestätte in einem Wäldchen direkt auf dem Hauptfriedhof. Damit sind es die nachfolgend genannten drei Optionen über die entschieden werden muss.

Option 1: Anlegen einer Waldruhestätte am Rabenhorst

Option 2: Anlegen einer Waldruhestätte auf der (gegenwärtig noch im Besitz von SaarForst befindlichen) Waldfläche gegenüber Friedhof Homburg-Mitte

Option 3: Anlegen einer Ruhestätte in einem Wäldchen direkt auf dem Friedhof Homburg-Mitte.

 

Anmerkungen:

Zu 1: Genehmigungen liegen vor. Was noch fehlt ist eine Gebührensatzung - die ist mit dem Ministerium abzustimmen.

Mit der Empfehlung für den Rabenhorst würde  gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, die bereits fortgeschrittenen Planungen zu Ende zu führen. Den Beschluss für die Waldruhestätte „Rabenhorst“ trifft der Stadtrat nach Vorliegen aller Genehmigungen und endabgestimmter Planung mit dem Ministerium.

Zu 2: Die Stadt möchte die Fläche kaufen. SaarForst bietet die Fläche wiederholt nur zum Tausch an. Ein Tausch wird von der Fachabteilung mit Blick auf das Ergebnis zweier fachtechnischer Stellungnahmen des Stadtforstes Blieskastel nicht befürwortet.

Für den Fall, dass der Ausschuss die Einrichtung einer Waldruhestätte auf der staatseigenen Waldfläche beschließt, würde  die Verwaltung (Liegenschaften) mit der Abwicklung des Tauschgeschäfts beauftragt. Ferner würde die Verwaltung (Grünflächen) beauftragt, die Genehmigungsplanung aufzunehmen.

Den Beschluss für eine Waldruhestätte gegenüber Friedhof Homburg-Mitte trifft der Stadtrat nach Vorliegen aller Genehmigungen und endabgestimmter Planung mit dem Ministerium.

Zu 3: Die Anlage einer Ruhestätte in einem Wäldchen direkt auf dem Friedhof Homburg-Mitte bedeutet eine Abkehr von der ursprünglichen Idee einer „Waldruhestätte“. Weil es sich um eine neue Bestattungsform handelt, müsste man dieser auch einen neuen Namen geben. Den Beschluss über die neue Bestattungsform trifft der Stadtrat.

 

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Anlagen

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