Beschlussvorlage - 2020/882/660

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sonderrechnung Abwasserbeseitigung der Kreisstadt Homburg wird in einen „Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg“ überführt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Eigenbetriebssatzung auszuarbeiten, mit der Kommunalaufsichtsbehörde abzustimmen und diese anschließend dem Stadtrat zum Beschluss vorzulegen.

 

Nach Verabschiedung der Eigenbetriebssatzung wird durch den Stadtrat gemäß § 5 EigVO i.V.m. §48 KSVG ein Werksausschuss gebildet, der die Aufsichtsfunktionen nach der EigVO ausübt, die Beschlüsse des Gemeinderates in Angelegenheiten des Eigenbetriebes vorbereitet und über die ihm übertragenen Angelegenheiten entscheidet.

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Sachverhalt

Dieser Beschluss dient der Umsetzung des bereits im Februar verabschiedeten und vorgestellten neuen Organisationsmodells der Kreisstadt Homburg.

 

Bisher wurde die Stadtentwässerung in Form einer „Eigenkostenrechnung“ verwaltet und innerhalb der Verwaltung der Kreisstadt Homburg geführt.

 

Die Abwasserbeseitigung ist eine pflichtige Hoheitsaufgabe der Kommunen; die Kreisstadt Homburg ist gemäß §50 a Saarländisches Wassergesetz (SWG) zur Abwasserbeseitigung verpflichtet.

Zur Umsetzung und Einhaltung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der zur Einhaltung erforderlichen Verminderungen der Überfrachtung der Kläranlage wird unter anderem durch das Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz ein verstärkter Einsatz von Personal und Mitteln gefordert.

 

Da die Stadtentwässerung bereits als Sonderrechnung geführt wird, ist die finanzwirtschaftliche Überführung in einen Eigenbetrieb sachgerecht und ohne gesteigerte Anforderungen nach der EigVO umsetzbar.

Wie in der Anlage ersichtlich, betreiben 88% der saarländischen Kommunen ihre Abwasserbeseitigung bereits in Form des Eigenbetriebs oder Zweckverbands.

 

 

 

Somit liegen die notwendigen finanziellen Voraussetzungen für den Eigenbetrieb nach der EigVO bereits vor:

1.der Wirtschaftsplan und der Finanzplan,

2.die Buchführung,

3.der Jahresabschluss,

4.der Lagebericht,

5.die Kostenrechnung.

 

Der Eigenbetrieb ist ein kommunales Wirtschaftsunternehmen. Er besitzt keine eigene Rechtsfähigkeit. Im Außenverhältnis zum Bürger ergibt sich keine andere Rechtswirkung als bisher; es handelt weiterhin die Kreisstadt Homburg, wenn auch unter dem Namen „Eigenbetrieb“.

 

Eine erhöhte finanzwirtschaftliche und organisatorische Eigenständigkeit sind die Vorzüge der Organisationsform „Eigenbetrieb“.

Des Weiteren ermöglicht die erhöhte Transparenz der technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Vorgänge durch die direktere Gremienbeteiligung in Form eines Werksauschusses die Entscheidungsprozesse und Zukunftsplanung.

 

Das Personal des Eigenbetriebes wird gemäß der Eigenbetriebsverordnung in einen eigenen Stellenplan überführt und entlastet somit zahlenmäßig den Stellenplan der Kreisstadt Homburg.

 

Die direkte  Zuordnung von eingesetztem Personal zu den endsprechenden  Tätigkeiten für den Abwasserbetrieb führt weiterhin neben einer erhöhten Transparenz bei den  Personalkosten durch die direkte Zuordnung auch  zu einer Erhöhung der Effizienz des eingesetzten Personals durch Priorisierung von Arbeitsabläufen.

 

Eine unmittelbare, direktere Betreuung der Bürger und die Schaffung von Förder- und Beratungsmöglichkeiten für den nachhaltigen Umgang mit Starkregen und Abwasser sind neben der stetigen Verbesserung der Abwasserqualität angestrebte Zielsetzungen der Neustrukturierung. Die Fortsetzung des Kostendeckungsprinzips und der Gebührenstabilität werden somit nachhaltig und langfristig gewährleistet.

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Anlagen

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