Informationsvorlage - 2020/789/200

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Stadtrat nimmt von der Betriebsabrechnung 2018 und der Gebührenbedarfsberechnung 2021 Kenntnis. Es wurde nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) ein einjähriger Kalkulationszeitraum gewählt.

 

Auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes 2021 wurde die Gebührenbedarfsberechnung 2021 erstellt.

 

Die Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2018, die in die Gebührenbedarfsberechnung 2021 miteingeflossen ist, beträgt im Bereich Schmutzwasser - 26.029,35 € und im Bereich Niederschlagswasser -108.317,67 €.

 

Eine vollständige Kostendeckung der gebührenfähigen Kosten ist damit gewährleistet.

 

Eine Änderung der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung - AwBGSS – vom 10.12.1998 ist nicht erforderlich, da sich die Höhe der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr nicht verändert hat.

 

Nähere Zahlen und Ausführungen dazu sind dem beigefügten Erläuterungsbericht und den Berechnungen zu entnehmen.

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