Beschlussvorlage - 2021/965/240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Aufsichtsrat empfiehlt, den Jahresabschluss 2018 festzustellen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Stadtrat beschließt entsprechend der Empfehlung und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

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Sachverhalt

Die förmliche Beauftragung der Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zur Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2018 erfolgte auf Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2019.

Gegenstand der Prüfung waren die Buchhaltung, der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den §§ 316 ff HGB für das Geschäftsjahr 2018. Es waren die Vorschriften des § 111 Abs. 1 KSVG i.V.m. den §§ 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages sowie des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten. Dabei wurden auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. eingehalten.

Die Prüfungsgesellschaft hat als abschließendes Ergebnis ihrer Prüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2018 wird mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme:   46.579.554,91 €

Summe der Erträge:             7.501.519,81 €

Summe der Aufwendungen:  7.963.140,17 €

Jahresdefizit:     - 461.620,36 €

 

Der Jahresfehlbetrag basiert auf Buchwertabgängen von Grundstückswertanpassungen, die nicht zu einem Liquiditätsabgang bei der Gesellschaft geführt haben. Daher hat sich auch der Finanzmittelbestand der Gesellschaft im Geschäftsjahr erhöht (Kapitalflussrechnung S. 24 des Prüfberichts).

 

Zur detaillierten Erläuterung einzelner Positionen von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der weiteren Feststellungen der Prüfungsgesellschaft wird auf den Bericht bzw. die Anlagen zum Bericht verwiesen.

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Anlagen

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