Einleitungsbeschluss - 2020/948/670
Grunddaten
- Betreff:
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Jahresvertrag „Wegebauarbeiten auf Friedhöfen und Spielplätzen, sowie in Grünanlagen und Naherholungsgebieten“
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 670 - Umwelt und Grünflächen
- Bearbeiter:
- Volker Willig
- Bericht erstattet:
- Dorda Dieter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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03.02.2021
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Sachverhalt
Der bisher gültige Jahresvertrag hat eine Laufzeit bis Ende 2020. Eine Neuausschreibung ist daher von Nöten.
Bei den auszuschreibenden Arbeiten handelt es sich um sämtliche, innerhalb von zwei Jahren im Bereich des Wegebaus anstehenden Leistungen einschl. den dazugehörigen Materiallieferungen:
- Ca. 100 m³ Oberbodenarbeiten;
- Ca. 150 m³ profilgerechter Erdabtrag;
- Ca. 400 to. Schottertragschicht;
- Ca. 2.700 m² wassergebundene Deckschicht;
- Ca. 875 m Pflasterrandeinfassung;
- Ca. 340 m² Plattenwege überarbeiten (Rückbau, Anheben, Herstellen);
- Ca. 100 Stück Grabecksteine und Grabeckpalisaden;
- Ca. 80 Stück Urnenstelen setzen .
Die Vergabe eines Jahresvertrages ist laut § 84 Ziff.7 SPersVG zustimmungspflichtig. Der Personalrat der Kreisstadt Homburg wurde mit Schreiben vom 16.12.2020 informiert, eine Entscheidung wird in der Sitzung bekannt gegeben.