Einleitungsbeschluss - 2020/956/40

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Beschaffung der Schulbücher für das Schuljahr 2021 / 2022 im Rahmen der entgeltlichen Schulbuchausleihe erfolgt nach der Unterschwellenverordnung (UVgO) und wird beschränkt ausgeschrieben.

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Sachverhalt

Gemäß der Vereinbarung über die Einführung der entgeltlichen Schulbuchausleihe ist die Kreisstadt Homburg als Schulträger der Grundschulen für die Beschaffung der Schulbücher zuständig.

 

Das Amt für Schule und Sport wird alle beim Gewerbeamt der Kreisstadt Homburg gemeldeten Bücheranbieter anschreiben und zur Angebotsabgabe auffordern. Aufgrund der Buchpreisbindung werden alle eingehenden Angebote den gleichen Preis aufweisen. Der Zuschlag für die einzelnen Lose wird im Losverfahren unter Beteiligung der Vergabestelle, des Rechnungsprüfungsamtes und dem Amt für Schule und Sport erfolgen. 

 

Das Ausschreibungsverfahren wurde mit der Vergabestelle und dem Rechnungsprüfungsamt abgestimmt.

 

Nach der Ausschreibung wird der geprüfte Vergabevorschlag dem Ständigen Vergabeausschuss zur Auftragsvergabe vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

115.000 EUR ( brutto )

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