Beschlussvorlage - 2020/951/100

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ortsrat des Gemeindebezirks Wörschweiler beschließt die Änderung der Geschäftsordnung für den Ortsrat des Gemeindebezirks Wörschweiler wie in der Anlage aufgeführt.

 

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Sachverhalt

Zur Stärkung der Rechtssicherheit im Umgang mit einer epidemischen Lage (Covid-19) hat der Stadtrat der Kreisstadt Homburg hat in seiner Sitzung vom 16.12.2020 seine Geschäftsordnung geändert.

Entsprechend soll nunmehr auch die Geschäftsordnung für den Ortsrat des Gemeindebezirks Wörschweiler ergänzt bzw. geändert werden.

Nach Beschlussfassung wird die als Anlage beigefügte Änderung in die Geschäftsordnung übernommen und diese als bereinigte Fassung zur Verfügung gestellt.

 

§ 15 der Geschäftsordnung sieht nun vor, dass dem Vorsitzenden der Sitzung im Rahmen der Ausübung des Ordnungs- und Hausrechtes im Sinne einer vorläufigen Regelungsbefugnis die Möglichkeit eröffnet wird, Anordnungen zur Aufrechterhaltung der Ordnung der Sitzungen zu treffen. Die eingefügte Regelung soll es dem Vorsitzenden künftig ermöglichen, aufgrund der Vielzahl der im Einzelfall im Rahmen einer Geschäftsordnung nicht zu regelnden unvorhergesehenen Störungen der Sitzungsordnung, Anordnungen im Sinne von Satz 1 zu treffen. Deren Aufrechterhaltung soll jeweils der Überprüfung des Ortsrates unterliegen.

 

Neu in die Geschäftsordnung wurde zur Eindämmung der aktuellen Corona-Pandemie § 15 a  aufgenommen. Er beinhaltet die Beachtung spezieller Sicherheitsmaßnahmen und Hygienevorschriften, die stufenweise - unter Berücksichtigung einer 7-Tages-Inzidenz von 50 - bis hin zur Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung führen kann. Die Anwendung des § 15 a ist zeitlich begrenzt unter Berücksichtigung der Risikoeinstufung durch das Robert-Koch-Institut.

 

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Anlagen

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