Beschlussvorlage - 2021/03/610

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Das Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt.

Reduzieren

Sachverhalt

In der Karlstraße 23 in Homburg beabsichtigt der Bauherr ein zeitgemäßes Wohngebäude zu errichten. Das dafür vorgesehene Grundstück ist noch unbebaut und wurde als Parkplatzfläche für den gegenüberliegenden damaligen Lebensmitteldiscounter genutzt.

 

Das neu geplante Gebäude verfügt über insgesamt 17 Wohneinheiten. Davon besitzen zehn Wohneinheiten weniger als 70 m² Wohnfläche. Diese sind für Studenten und Singles vorgesehen. Die kleinen Wohnungen sind laut Bauherr aus Platzgründen nicht für Zweipersonenhaushalte geeignet und werden auch nicht als solche vermietet.

 

Vorgesehen sind für das Gebäude vier Stockwerke plus ein Staffelgeschoss mit Dachterrasse sowie eine Tiefgarage unter dem Gebäude. Die einzelnen Geschosse sind Richtung nord-östlicher Grenze hin „abgetreppt“, sodass die Abstandsflächen eingehalten werden können.

 

Das Gebäude wird mit einem Aufzug konzipiert, um eine barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

 

Das geplante Mehrfamilienhaus befindet sich in direkter Nähe zur Innenstadt mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, welche gut zu Fuß erreichbar sind. Auch befinden sich der Bahnhof, Bushaltestellen und Taxistand in unmittelbarer Nähe.

 

In der Tiefgarage werden neun der insgesamt 22 Stellplätze untergebracht. Die restlichen 13 Stellplätze sind Außenstellplätze und werden am Gebäude angeordnet.

Für die zehn kleineren Wohnungen unter 70 m² ist nur ein Stellplatz vorgesehen, da diese Bewohner (z. B. Studenten) meist den Vorteil der Innenstadt nutzen und auch mit dem Fahrrad unterwegs sind. Für die Fahrräder ist eine Garage mit Stellplätzen für insgesamt 20 Fahrräder geplant.

 

Die Tiefgarage ist von der Karlstraße über eine Seitenstraße zur Polizeiinspektion Homburg hin anfahrbar. Dafür wurde zwischen dem Bauherren und dem Saarland eine Vereinbarung getroffen und ein Geh- und Fahrrecht für die Zufahrtsstraße eingetragen. Die freie Fahrt für Polizei- und andere Einsatzfahrzeuge muss dabei zu jeder Zeit gewährleistet sein.

Für die Unterschreitung der Abstandsflächen auf dieser Seitenstraße wurde eine Baulast eingetragen.

 

Planungsrechtliche / städtebauliche Beurteilung:

Das Vorhaben befindet sich in der Karlstraße 23 und ersetzt den damaligen Parkplatz.

Ein Bebauungsplan existiert nicht für diesen Bereich, so dass das Vorhaben nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB zu beurteilen ist.

 

Die Art der baulichen Nutzung in der Umgebung ist überwiegend durch Wohnen geprägt.  Das Grundstück liegt in direkter Nachbarschaft zur Fußgängerzone in der Eisenbahnstraße, in der innenstadttypisches Gewerbe angesiedelt ist.

 

Die Geschossigkeit der Bebauung im Umfeld ist unterschiedlich.

Das Vorhaben verfügt über eine Tiefgarage im Kellergeschoss, vier Vollgeschosse mit Wohnungen und ein Staffelgeschoss, welches kein Vollgeschoss nach der Landesbauordnung Saarland darstellt.

 

Die Gesamthöhe des geplanten Gebäudes beträgt ca. 14,88 m und liegt damit unterhalb der höheren Bebauung im direkten Umfeld mit 15,50 m bzw. 16,20 m Höhe.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB in die Umgebung ein und stellt eine sinnvolle innerstädtische Nachverdichtung dar.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...