Einleitungsbeschluss - 2021/966/69

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 Der Einleitung eines Vergabeverfahrens nach UVgO für die Beschaffung von zwei weiteren Notstromaggregaten mit Lichtmasten für die Feuerwehr Homburg wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 Ein Stromausfall hat tiefgreifende Folgen; davon betroffen sind auch alle Telekommunikationseinrichtungen (Festnetz, Mobilfunk), die nur kurze Zeit notstromversorgt sind. Die Bevölkerung kann so nicht mehr informiert werden und in Notfällen ist ein Notruf der BürgerInnen nicht mehr möglich.

Bei der Kreisstadt Homburg besteht seitens der Feuerwehr für diesen Fall ein Einsatzplan, wonach nach 30 Minuten ab Beginn eines Stromausfalls das entsprechende Feuerwehrgerätehaus besetzt wird und zusätzlich Punkte in den betroffenen Ortsteilen mit Feuerwehrfahrzeugen angefahren werden ("Leuchtturmfunktion"). So können BürgerInnen über die Stellen Notrufe absetzen oder Informationen erhalten. Darüber hinaus ist es möglich, in den Gerätehäusern, die mit Notstrom betrieben werden können, elementare Grundbedürfnisse sicherzustellen.

Derzeit sind die Löschbezirke Homburg-Mitte, Jägersburg und Kirrberg mit mobilen Notstromgeneratoren (inkl. Lichtmasten) ausgestattet. Um nun auch in den Löschbezirken Einöd und Wörschweiler eine Notstromversorgung sicherstellen zu können, werden zusätzlich zwei mobile Stromerzeuger (als Anhänger) benötigt. Die Geräte sollen - wie die in 2020 beschafften - über einen ausfahrbaren Lichtmast verfügen, womit sich auch Einsatzstellen - gerade außerorts auf Landstraßen und Autobahnen - ausleuchten lassen. Auf Anforderung können die Stromerzeuger auch überörtlich (im Rahmen des kreisweiten Einsatzkonzepts) eingesetzt werden.

Insgesamt wird auch auf die Beschlussvorlage 2019/083/370 und auf die SVA-Sitzung v. 04.09.2020 (TOP 10) verwiesen, bei denen es um eine ausführliche Darstellung des Konzepts sowie die Beschlussfassung ging.

Die Ausschreibung erfolgt nach Maßgabe der UVgO. Nach Submission wird die Auftragsvergabe dann dem SVA zur Entscheidung vorgelegt.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung:

 ca. 90.000,00 €

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