Einleitungsbeschluss - 2021/997/600
Grunddaten
- Betreff:
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Ausschreibung von Stromlieferungen für die Jahre 2022, 2023 und 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Einleitungsbeschluss
- Federführend:
- 600 - Bauverwaltung / Vergabe
- Bearbeiter:
- Rainer Lambert
- Bericht erstattet:
- Frank Missy
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ständiger Vergabeausschuss
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Entscheidung
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03.03.2021
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Sachverhalt
Der in 2018 mit den Stadtwerken geschlossene Liefervertrag für Ökostrom für die städtischen Gebäude, die Gebäude der HPS, die Musikschule und die Straßenbeleuchtung endet mit dem 31.12.2021. Um die Preise an der Strombörse über einen angemessenen Zeitraum beobachten zu können und den günstigsten Zeitpunkt zur Angebotsabgabe bestimmen zu können, beabsichtigt die Verwaltung, das erforderliche europaweite Ausschreibungsverfahren rechtzeitig vorzubereiten und einzuleiten.
Vorgesehen ist wieder die Durchführung eines EU-weiten offenen Verfahrens im Rahmen einer elektronischen Auktion nach der Vergabeverordnung.
Leistungsinhalt ist wieder die Versorgung der städtischen Gebäude, der Verbrauchsstellen der HPS sowie der Straßenbeleuchtung mit Ökostrom.
Über weitere Eckdaten wird der SVA im Zuge der Zusammenstellung der Leistungs- und Messdaten zum nächstmöglichen Zeitpunkt unterrichtet.
Finanz. Auswirkung
Kostenschätzung:
Eine ordnungsgemäße Kostenschätzung ist nicht möglich, da sich der Strompreis aus verschiedenen Komponenten (Beschaffung, Vertrieb, Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) zusammensetzt, die sich in den vergangenen Jahren unterschiedlich entwickelten. Auch liegen noch nicht alle Schlussrechnungen der Stadtwerke aus 2020 vor. Im günstigsten Fall kann mit in etwa leicht gestiegenen Gesamtkosten je kWh gerechnet werden, wie sie mit dem Ausschreibungsergebnis 2018 erzielt wurden.