Beschlussvorlage - 2020/955/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der außerplanmäßigen Auszahlung eines investiven Baukostenzuschusses an die Stiftung Klosterruine Wörschweiler wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Stiftung hat das marode Anwesen Limbacher Straße 31 erworben. Durch den Abriss des Gebäudes und der Folgenutzung wird die touristische Attraktivität der Stadt Homburg gesteigert. Die Kosten der Maßnahme werden ca. 150.000,-- € betragen. Durch einen Zuschussantrag beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wird die Maßnahme mit ca. 135.000,-- € zu 90% mitfinanziert. Die Restkosten werden von Stadt und Kreis je zur Hälfte finanziert.

Der Geschäftsführer der Stiftung Klosterruine Wörschweiler bittet um Auszahlung der im Haushalt geplanten 18.000,-- € zur Anlegung eines Wanderparkplatzes. Nach Abschluss und Abrechnung der Maßnahme werden eventuell zu viel gezahlte Zuschüsse an die Stadt zurückgezahlt.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 02.12.2020 die Auszahlung eines Zuschusses in Höhe von 18.000,-- EUR beschlossen. Die Gewährung des Zuschusses sollte dabei aus Mitteln der laufenden Unterhaltung der Stadt gewährt werden.

Nach Rücksprache mit dem Rechnungsprüfungsamt handelt es sich im vorliegenden Falle jedoch um eine Investitionsförderungsmaßnahme, die nach geltendem Haushaltsrecht (KommHVO) immateriell zu aktivieren ist. Insoweit sind die auszuzahlenden Finanzmittel aus dem Investitionshaushalt zur Verfügung zu stellen.

 

Im Haushalt 2020 sind jedoch hierfür keine Finanzmittel eingeplant gewesen. Deshalb ist zur Auszahlung des investiven Baukostenzuschusses an die Stiftung Klosterruine Wörschweiler außerplanmäßig ein Betrag in Höhe von 18.000,-- EUR zur Verfügung zu stellen.

 

Die außerplanmäßigen Finanzmittel werden teilweise durch Einsparungen im Bereich der allgemeinen Investitionsmittel im Produktbereich Stadtbücherei (Restmittel aus Vorjahren / Ermächtigungsübertragungen aus 2019) und nicht verbrauchten Finanzmittel der Maßnahme „Skulpturenweg“ im Produktbereich „Tourismusförderung“ abgedeckt.

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