Beschlussvorlage - 2020/808/100
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer stellvertretenden Schiedsperson
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 - Hauptabteilung
- Bearbeiter:
- Valerie Bonaventura
- Bericht erstattet:
- Puchner, Kerstin
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Wörschweiler
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Kirrberg
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Jägersburg
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Ortsrat Einöd
|
Anhörung
|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtrat
|
Entscheidung
|
|
|
12.03.2021
|
Sachverhalt
Nachdem der bisherige stellvertretende Schiedsmann verstorben ist, ist dieses Amt neu zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst die Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Schiedsleute sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Zur Schiedsperson berufen werden können Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Wählbar zur Schiedsperson ist, wer
- die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt
- das 25. Lebensjahr vollendet hat
- mit Hauptwohnsitz in der Kreisstadt Homburg gemeldet ist.
Die stellvertretende Schiedsperson wird vom Stadtrat der Kreisstadt Homburg nach Anhörung der Ortsräte gewählt. Die/Der Gewählte bedarf der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Homburg.
Die Kreisstadt Homburg hat die anstehende Wahl bekannt gemacht, damit interessierte Personen sich zur Wahl stellen können. Für das Ehrenamt der stellv. Schiedsperson haben sich folgende Personen beworben:
- Herr Rolf Eutenmüller
- Herr Heribert Reinhardt
- Herr Jochen Schunck
- Herr Heinrich Glomb
Die für die Berufung zur Schiedsperson geforderten Voraussetzungen sind bei allen Bewerbern gegeben. Auch der Bund der deutschen Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. –BDS – Landesverband Saarland wurde zu den eingegangenen Bewerbungen gehört und hat sich für die Kandidatur aller Bewerber ausgesprochen.