Beschlussvorlage - 2021/28/670
Grunddaten
- Betreff:
-
2. Änderungssatzung
zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Friedhöfe der Kreisstadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 670 - Umwelt und Grünflächen
- Bearbeiter:
- Dr. Dieter Dorda
- Beteiligt:
- 20 - Kämmerei
- Bericht erstattet:
- Dorda Dieter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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Gestoppt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.03.2021
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Sachverhalt
Die Kalkulation der Friedhofsgebühren der Stadt Homburg wurde überarbeitet. Grund war die seit Jahren bestehende und von der Kommunalaufsicht beanstandete Kostenunterdeckung.
Über die Jahre hinweg, verlagerte sich die Nachfrage nach einer herkömmlichen Erdbestattung immer weiter zu einer Urnenbestattung hin. Dies führte letzten Endes dazu, dass der Anteil der Urnen beim Bestattungswesen der Stadt Homburg bei derzeit 80 % liegt. Der Grund dafür war mit Sicherheit eine kostenmäßig günstige Form der Bestattung. Nach der bisher angewandten Berechnungsmethode stand der Flächenmaßstab im Vordergrund. Gleiches gilt für die relativ neue Form der Baumbestattungen. Auch hier führten die umzulegenden Kosten nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis.
Ziel war es, die Urnenbestattungen angemessen zu verteuern und die bisherigen, kostenmäßig hohen Bestattungsformen, nur moderat anzuheben. Dabei sollten die Gebühren der umliegenden Städte und Gemeinde als Orientierung dienen. Um eine rechtskonforme Umstellung der Gebührenkalkulation durchzuführen, wurde Anfang 2020 ein externer Dienstleister, die Fa. „Weiher GmbH“, beauftragt, die Kalkulationsgrundlagen der Stadt Homburg zu überarbeiten, eine Bestandsaufnahme durchzuführen sowie eine Analyse mit konkreten Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.
Dabei wurde ein Schwerpunkt der Betrachtungen auf das sog. „Kölner-Modell“ gelegt, ein Berechnungsansatz, bei dem sich die Gebühren zwischen Urnen und Sarg gewöhnlich wieder annähern. Nicht alle Kosten auf den Friedhöfen sind abhängig von der Grabgröße, sondern auch von der Anzahl der durchschnittlichen Besucher (Parkplätze, Wege, Toiletten usw.), welche wiederum abhängig ist von der Anzahl der Grabstellen.
In der Haushalts-Struktur-Kommission hatte die Weiher GmbH das Ergebnis ihrer Arbeit vorgestellt.
Ein noch während der Online-Vorstellung entworfener Kompromiss-Vorschlag seitens der Weiher GmbH traf auf allgemeine Zustimmung.
Die Verwaltung hat darauf aufbauend die Gebühren neu kalkuliert und in eine Änderungssatzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren überführt.
Die neuen Friedhofsgebühren liegen alle unter dem ermittelten Ergebnis bzw. der Empfehlung der Weiher GmbH – sind also für den Bürger kostengünstiger.
In einem nächsten Schritt muss von Seiten der Verwaltung darauf hingewirkt werden, dass die Kosten für die Friedhofsunterhaltung durch den BBH gesenkt werden. Dann kann auch der Kostendeckungsgrad ohne weitere Gebührenerhöhungen verbessert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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