Beschlussvorlage - 2021/990/240-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Aufsichtsrat empfiehlt, den Jahresabschluss 2019 festzustellen und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen. Der Jahresabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Der Stadtrat beschließt entsprechend der Empfehlung und empfiehlt der Gesellschafterversammlung, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

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Sachverhalt

Die Homburger Bädergesellschaft hat als Tochtergesellschaft der HPS GmbH am 30.08.2012 erstmals ihre Geschäfte aufgenommen. Die förmliche Beauftragung der Dornbach GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft zur Abschlussprüfung des Geschäftsjahres 2019 erfolgte auf Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.10.2020. Gegenstand der Prüfung waren die Buchhaltung, der Jahresabschluss und der Lagebericht nach den §§ 316 ff HGB für das Geschäftsjahr 2019. Es waren die Vorschriften des § 111 Abs. 1 KSVG i.V.m. den §§ 15 und 16 des Gesellschaftsvertrages sowie des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG zu beachten. Dabei wurden auch die Grundsätze ordnungsgemäßer Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. eingehalten.

Die Prüfungsgesellschaft hat als abschließendes Ergebnis ihrer Prüfungen einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Jahresabschluss 2019 wird mit folgenden Beträgen festgestellt und geprüft:

Bilanzsumme:   22.170.601,71 €

Summe der Erträge:    2.894.209,64 €

Summe der Aufwendungen:   2.894.209,64 €

Jahresgewinn/-verlust:        0,00 €

 

Der Ausgleich der Jahresrechnung 2019 erfolgt gemäß Gesellschaftsvertrag über eine Verlustübernahme durch die HPS GmbH als Muttergesellschaft.

Zur detaillierten Erläuterung einzelner Positionen von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie der weiteren Feststellungen der Prüfungsgesellschaft wird auf den Bericht bzw. auf die Anlagen zum Bericht verwiesen.

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