Beschlussvorlage - 2021/998/670
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubestellung des Herrn Ulrich Fremgen als Naturschutzbeauftragten der Stadt Homburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 670 - Umwelt und Grünflächen
- Bearbeiter:
- Dr. Dieter Dorda
- Bericht erstattet:
- Dorda, Dieter
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Einöd
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Anhörung
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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25.03.2021
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Sachverhalt
Herr Ulrich Fremgen hat Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit begründet. Herr Fremgen kennt sich in allen Angelegenheiten des Naturschutzes aus. Herr Fremgen ist für das Amt eines Naturschutzbeauftragten geeignet.
Aufgrund der durch das Verwaltungsstrukturreformgesetz (VSRG) erfolgen Änderungen der §§ 38 und 39 Saarländisches Naturschutzgesetz sind für die Berufung der örtlichen Naturschutzbeauftragten die Städte und Gemeinden zuständig. Die Auswahl und die Berufung von Naturschutzbeauftragten als Ehrenbeamte der Kommune liegen damit in der Zuständigkeit der städtischen Gremien. Die Berufenen erhalten von der Stadt eine Berufungsurkunde und einen Dienstausweis. Die Anleitung und die Anweisung der Berufenen liegen in der Verantwortung der Stadt.