Beschlussvorlage - 2021/39/680

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die aufgeführten Maßnahmen werden dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen der Anhörung zu dem dritten Bewirtschaftungsplan der WRRL mitgeteilt.

Reduzieren

Sachverhalt

Bis zum 22. Juni liegt der dritte Bewirtschaftungsplan zur öffentlichen Anhörung bereit, Ende des Jahres soll er in Kraft treten – mit den Hinweisen der Bürger, die schriftlich oder über ein Kontaktformular über die Homepage des Umweltministeriums eingereicht werden können.

Im Rahmen der Anhörung bringt sich die Kreisstadt Homburg mit verschiedenen Ideen und Maßnahmen ein:

 

  1. Bereitstellung von Fördermitteln zur Überprüfung und ggf. notwendiger Neu- und Umbauten eigener Mischwasserentlastungsbauwerke und EVS –Bauwerken (Bewertung des baulichen Zustandes unter Einbeziehung der aktuellen Schmutzfrachtberechnung/ Untersuchung und Umsetzung technischer Modernisierungsmöglichkeiten                                                                                                      (z.B. automatisch Siebrechen:  Kulissentauchwände, Lamellenfeinsiebe, Stabrechen, Lochblechrechen, Trommelrechen, Bürstenrechen, vorschalten von Bodenretentionsfiltern vor der Einleitung in den Erbach usw.)                
     
  2. Fördermaßnahme zur Beschaffung von Schlüsselgrundstücken (durch Abschluss entsprechender Kaufverträge bzw. Vereinbarung von Grunddienstbarkeiten) zur Regelung des Oberflächen- und Grundwasserzulaufs in Oberflächengewässer.
     
  3. Verifizieren von schadstoffbelasteten Standorten; Punktquellen: Altlasten/Altstandorte.               
    Initiierung  von Fördermaßnahmen zur Sanierung von Altlasten


 

  1. Verifizieren/ Validieren der verschiedenen technischen Ansätze zum Neubau einer  4. Reinigungsstufe auf der Kläranlage Homburg (255).               
    Was sind die Vorteile/ Nachteile des Einsatzes von Aktivkohle (PAK, GAK), dem Einsatz von Ozon (Insbesondere im Hinblick auf Bromid) oder einer Kombination Beider sowie der technischen Einsatzmöglichkeit von Membranbioreaktioren.
    Frühzeitige Beteiligung der Kreisstadt Homburg an den vorgesehenen Maßnahmenplanungen zur Abstimmung der Umsetzung.
     
  2. Aufnahme von neuen relevanten Schadstoffen (Mikroplastik, multiresistente Bakterien/ Viren, Tenside, medizinische radioaktiver Abwässer, etc.) in die Abwasserverordnung/ EKVO.               
    Ggf. vorhandene Emittenten (für Mikroplastik, multiresistente Bakterien/ Viren) sind zu verifizieren. Eine Behandlung. Schaffung von Verpflichtungsmöglichkeiten zur Behandlung am direkten Anfallort (Vermeidung von Vermischung belasteter Abwässer im Trennsystem vor der Behandlung).             
     
  3. Festsetzung verpflichtender Maßnahmen zur Abwasserentflechtung von Großbetrieben und Universitätskliniken bis 2030.             
     
  4. Förderung von Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung. 
     
  5. Maßnahmen an Wehren, Abstürzen und Durchlassbauwerken zur Herstellung/Verbesserung der linearen Durchgängigkeit, z. B. Rückbau eines Wehres, Anlage eines passierbaren Bauwerkes (Umgehungsgerinne, Sohlengleite, Rampe, Fischauf- und -abstiegsanlage), Rückbau/Umbau eines Durchlassbauwerkes (Brücken, Rohr- und Kastendurchlässe).             
     
  6. Maßnahmen zur Gewährleistung des erforderlichen Mindestabflusses (HQ100) oder eines gewässertypischen Abflusses sowie Maßnahmen zur Reduzierung von hydraulischem Stress durch Schwall/Sunk, Abflussspitzen und Stoßeinleitungen.
     
  7. Förderung zur Anlage neuer Retentionsflächen zur Bewältigung von Abflussspitzen von Oberflächengewässern.             
     
  8. Schaffung von direkten und indirekten Förderungsmaßnahmen im Rahmen der Aktion Wasserzeichen zur Umsetzung der Fremdwasserentflechtung auf kommunalen, gewerblichen und privaten Grundstücken.

 

 

 

Loading...