Informationsvorlage Vergabe - 2021/30/600

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mittlerweile liegen zur Sitzungsvorlage 2021/997/600 weitere Daten vor, so dass diese wie folgt ergänzt wird:

 

Neben den Verbrauchsstellen der HPS und der Musikschule werden nun auch die Verbrauchsstellen der Kultur gGmbH in den Leistungsumfang der Ausschreibung zur Lieferung elektrischer Energie mit einbezogen. 

Die Ausschreibung wird in zwei Lose aufgeteilt: a) Straßenbeleuchtung einerseits und b) Gebäude / weitere Verbrauchsstellen andererseits. Ausgehend von den derzeitigen Verbräuchen wird mit jährlichen Verbrauchsmengen zu a) von ca. 2,5 Mio. kWh und zu b) von ca. 2,2 Mio. kWh gerechnet.

Die Kosten zu a) werden auf jährlich 600.000 € brutto und zu b) auf jährlich 650.000 € brutto (jeweils inkl. Netznutzung) geschätzt, so dass für das 3-Jahrespaket mit Kosten in Höhe von insgesamt 3,75 Mio. € zu rechnen ist.

Die Ausschreibung wird wieder im Offenen Verfahren im Rahmen einer elektronischen Auktion durchgeführt. Da dieses zweistufige Verfahren einen Zuschlag innerhalb von 48 Stunden nach der Submission erforderlich macht, wird rechtzeitig mit gesonderter Beschlussvorlage eine Ermächtigung des Stadtrates zur Auftragserteilung an den wirtschaftlichsten Bieter beantragt. Zu diesem Zeitpunkt werden die als geeignet zugelassenen Teilnehmer bereits benannt werden können.

Im ersten Teil des Verfahrens wird zur Teilnahme aufgerufen. Dabei werden die Eignungskriterien vorgegeben. Die Eignung bezieht sich unter anderem auf die wirtschaftliche und finanzielle sowie auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Hier werden anhand von Eigenerklärungen, Nachweisen  und Referenzen unter anderem auch Organisation, Ausfallrisiko und Umsätze des Bieters bewertet. 

Es ist vorgesehen, erneut die Lieferung von 100 % Ökostrom zu fordern. 

Derjenige Teilnehmer, der die Eignungskriterien nicht erfüllt, wird vom weiteren Verfahrensverlauf ausgeschlossen.

Neben dem Preis lässt § 58 VgV (Vergabeverordnung) weitere Zuschlagskriterien zu, insbesondere Qualität, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, umweltbezogene und innovative Eigenschaften sowie Vertriebs- und Handelsbedingungen. Des Weiteren können auch bieterbezogene Eigenschaften berücksichtigt werden, sofern diese Kriterien nicht bereits bei der Eignungsprüfung herangezogen wurden. Der Auftraggeber ist in der Bestimmung der Zuschlagskriterien grundsätzlich frei. Er darf jedoch nur solche Kriterien wählen, die mit dem Gegenstand des Auftrags zusammenhängen. Die Kriterien dürfen andere Bieter bzw. Bewerber nicht diskriminieren.

Die Zuschlagskriterien sind aufgrund des Transparenzgebotes samt ihrer Gewichtung (Bewertungsmatrix) bereits in der Auftragsbekanntmachung anzugeben. 

Die Berücksichtigung weiterer Zuschlagskriterien als der Preis ermöglicht es dem Angebot eines Nächstbieter in der Rangfolge zu steigen. Selbstverständlich birgt dies auch das Risiko eines Absteigens des Mindestbieters in der Rangfolge. 

Dem Auftraggeber wird in der Wertung der Zuschlagskriterien ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt. Die Prüfung und Wertung ist jedoch hinsichtlich seiner Objektivität von den Gerichten nachprüfbar.  

Aufgrund der Unwägbarkeiten, die eine entsprechende Gewichtung und deren Bewertung mit sich bringen kann, schlägt die Verwaltung vor, weitere Zuschlagskriterien neben dem Preis nicht vorzugeben.

  

 

 

 

 

        

 


 

Loading...