Beschlussvorlage - 2021/11/200

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 40.000 EUR für den Ausbau der Bahnhofstraße durch die Ortsgemeinde Waldmohr in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Die Ortsgemeinde Waldmohr in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat die Verlängerung der Bahnhofstraße (L II 225) in ihrem Gemeindegebiet grundhaft erneuert. Die im Grenzgebiet zwischen der Gemarkung Jägersburg und Waldmohr abzweigende Stichstraße, die zur Hälfte auf städtischem Gebiet liegt und die Wohngrundstücke linksseitig erschließt, befindet sich in der Straßenerhaltungslast der Stadt.

 

Im Vorfeld der Straßenbaumaßnahme hat daher die Ortsgemeinde Waldmohr in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit der Stadt am 20.07.2017 vertraglich vereinbart, die erforderlichen Arbeiten insgesamt durchzuführen und nach der Fertigstellung entsprechend anteilig mit der Stadt endabzurechnen.

 

Für die Maßnahme waren in den Jahren 2017 und 2018 bislang insgesamt 45.000 € im Haushalt eingestellt.

Für die Straßenbaumaßnahme sind die Eigentümer der anliegenden Wohngrundstücke im Bereich der Stadt Homburg entsprechend der städtischen Straßenausbaubeitragssatzung beitragspflichtig.

 

Die Ortsgemeinde Waldmohr in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal hat die Baumaßnahme in den Jahren 2019 und 2020 durchgeführt.

 

Seitens der Ortsgemeinde Waldmohr in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal wurde der Stadt im September 2020 ein Abschlag auf die Gesamtkosten in Höhe von 70.773,95 EUR in Rechnung gestellt.

 

Nach Übergabe der Rechnung und Projektunterlagen an die Abteilung Tiefbau erfolgte eine Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Herrn Emich. Als ausführendes Organ und Rechnungssteller gemäß der Vereinbarung zwischen der Ortsgemeinde Waldmohr in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal und Stadt Homburg ist die Rechnungssumme der Abschlagsrechnungen gerechtfertigt und prüfbar.

 

Zur Bauausführung und Rechnungsprüfung ist durch die Verbandsgemeinde Oberes Glantal ein Ingenieurbüro beauftragt. Deren Prüfungsunterlagen zu beiden Abschlagsrechnungen liegen in Kopie vor und sind nach Durchsicht korrekt unterzeichnet. Die Stadt Homburg ist gemäß der Vereinbarung nicht aktiv an der baulichen Umsetzung beteiligt.

Zur noch ausstehenden Schlussrechnung werden gemäß Vereinbarung prüffähige Abrechnungsunterlagen der Maßnahme beigefügt.

 

Auf Nachfrage am 17.02.2021 bezüglich noch ausstehender Rechnungsbeträge zzgl. zu den zwei Abschlagsrechnungen nennt Herr Emich lediglich einen geringen Betrag baulicher Leistungen von etwa 1.000 € sowie die vereinbarten Verwaltungskosten  der Ortsgemeinde zu Lasten der Stadt Homburg. Zur exakten Bezifferung der Verwaltungskosten sind jedoch die Gesamtkosten der Maßnahme erforderlich, die Stand 17.02.2021 dort noch nicht final vorliegen.

 

Ausgehend von den überschlägigen Zahlen sowie den Abschlagsrechnungen ist ein Gesamtansatz von 85.000 € zu Lasten der Stadt Homburg als sicher einzustufen.

 

Damit sind zu den bislang aus den Haushalten 2017 und 2018 nach 2020 übertragenen investiven Auszahlungsansätzen in Höhe von 45.000 EUR überplanmäßig noch zusätzlich 40.000 EUR erforderlich.

 

Die Finanzmittel werden aus bisher nicht verbrauchten übertragenen Auszahlungsansätzen für die Straßenbaumaßnahme „Großprojekt Birkensiedlung“, deren Ausführung sich - aller Voraussicht nach - noch weiter verschiebt, in gleicher Höhe abgedeckt. Die entsprechende Nachfinanzierung der Maßnahme „Großprojekt Birkensiedlung“ erfolgt dann in den folgenden Haushaltsjahren.

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