Informationsvorlage - 2021/90/50
Grunddaten
- Betreff:
-
Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes zur Weiterführung der Kooperations-Verträge für das Jahr 2021 mit der AWO/SPN bezüglich "Atelier für Mädchen und junge Frauen" und "CheckPoint Erbach"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- 50 - Jugend, Senioren und Soziales und Integration
- Bearbeiter:
- Ingrid Braun
- Beteiligt:
- 20 - Kämmerei
- Bericht erstattet:
- Braun, Ingrid
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
05.05.2021
| |||
|
30.06.2021
| |||
●
Erledigt
|
|
Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
06.05.2021
| |||
|
01.07.2021
|
Sachverhalt
Anlass für die vorliegende Unterrichtung ist der Hinweis des Rechnungsprüfungsamtes, dass die Weiterführung der Kooperations-Verträge mit der AWO-SPN in Bezug auf die Einrichtungen der Jugendarbeit „Atelier für Mädchen und junge Frauen“ und den Jugendraum „CheckPoint Erbach“ schon Anfang 2020 hätte erfolgen sollen. Dieser frühe Zeitpunkt war nach den geübten Verfahren in den vergangenen Jahren nicht absehbar.
Vor dem Beitritt der Stadt Homburg zum „Saarlandpakt“, der die finanzielle Schieflage der Gemeinden beseitigen soll, waren die nun aktuell diskutierten, umfangreichen Sparmaßnahmen im Kinder- und Jugendbereich, die bis hin zur Kündigung von Verträgen mit Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit reichen, kein Gegenstand einer Auseinandersetzung. Die Förderung durch die Stadt Homburg war bis dato nicht in Frage gestellt. Dass auch dort mit der finanziellen Beteiligung der Stadt junge Menschen aus schwierigen Familienverhältnissen stark unterstützt und gefördert werden, war allgemeiner Konsens und schlug sich in der einstimmigen Befürwortung entsprechender Vorlagen durch den Kultur-, Jugend-, Sport- und Sozialausschuss und den Stadtrat nieder.
In den mit der AWO SPN abgeschlossenen Kooperationsverträgen „Atelier für Mädchen und junge Frauen“ und „Jugendraum Checkpoint Erbach“ war eine Laufzeit bis 31.12.2020 vereinbart, mit einer Kündigungsfrist zum 30.06.2020. Beide Verträge beinhalten die Option, die eine Verlängerung des Vertrages um ein Jahr zulässt, wenn nicht zum 30.06. vor Vertragsablauf gekündigt wird.
In Beratungen mit Herrn Bürgermeister Forster und Frau Beigeordneter Becker hat das Fachamt deshalb dafür plädiert, von der Idee einer „vorläufigen Kündigung“ abzusehen. Ein solches Vorgehen hätte eine endgültige Schließung zur Folge gehabt: Ohne Planungssicherheit hätten die Träger der Einrichtungen recht kurzfristig Mitarbeiter/innen umsetzen oder kündigen müssen. Auch die Kündigung der Betriebsräume wäre eine Folge dieses Vorgehens gewesen. Die betreuten Jugendlichen, mit oft schwierigem sozialem Hintergrund, wären ohne niedrigschwellig zu erreichende Vertrauenspersonen geblieben. Eine langjährig sehr erfolgreiche Zusammenarbeit wäre jäh und unverdient beendet worden.
Die Hausspitze war damit einverstanden, die gewonnene Zeitspanne von einem Jahr zu nutzen, um tragfähige Lösungen für den Erhalt der Jugendräume auszuloten und umzusetzen.
Die Haushaltsstrukturkommission hat im November 2020 trotz gegenteiliger Stellungnahme des Fachamtes empfohlen, die Verträge mit den Trägern der Jugendräume nicht über das Jahr 2021 hinaus zu verlängern. Akut betroffen sind die AWO/SPN und der Internationale Bund. Das Kinderzentrum der Caritas (KIZ) hat einen gültigen Vertrag bis 31. August 2023.
Die Empfehlung der Kommission wurde allen Trägern der offenen Kinder- und Jugendarbeit mitgeteilt.
Von Seiten der in der Kommission vertretenen Kommunalpolitik wird im gesamten freiwilligen Bereich ein großes Einsparpotential gesehen, um den städtischen Haushalt zu entlasten. Allerdings treffen die Vorschläge der Kämmerei den Jugend- und Sozialbereich in unverhältnismäßig hohem Maß.
Die Suche nach Lösungsmöglichkeiten mit den Einrichtungsträgern und dem Saarpfalz-Kreis wurde gestartet.
Die aktuell erarbeiteten Vorschläge für die weitere Haltung der Stadt Homburg sind in einer Beschlussvorlage aufgeführt. Darin erfolgt eine ausführliche Begründung zur verantwortungsvollen Beteiligung der Stadt an der Finanzierung der Jugendräume unter Berücksichtigung erforderlicher Einsparungen im Sanierungshaushalt.