Beschlussvorlage - 2021/03/100

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Als Grundsatzbeschluss wird aufgrund der weiterhin andauernden epidemischen Lage der Durchführung von Gremiensitzungen als Videokonferenzen bis Ende September 2021 zugestimmt.

Reduzieren

Sachverhalt

Der Gesetzgeber ermöglicht durch die Regelungen des § 51 a Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) die Erhaltung kommunaler Entscheidungsfähigkeit in außerordentlichen Notlagen.

Die im elektronischen Verfahren zulässige Beschlussfassung verursacht bei 51 Ratsmitgliedern einen enormen Verwaltungsaufwand, zumal nicht alle Mandatsträger auf die für jede Gremiensitzung übermittelte Beschlussabfrage zeitnah antworten.

 

Die Verwaltung schlägt daher aufgrund der weiterhin nicht überschaubaren Entwicklung des pandemischen Geschehens vor, in einem Grundsatzbeschluss festzulegen, dass bis Ende September 2021 alle Gremiensitzungen als Videokonferenzen durchgeführt werden können, soweit der Bürgermeister kurz vor Ablauf der Einladungsfrist das Bestehen einer außerordentlichen Notlage feststellt.

Loading...