Beschlussvorlage - 2021/78/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat der Kreisstadt Homburg beschließt die Bildung eines Werksausschusses des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg.

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Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 04. Februar 2021 die Gründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung der Kreisstadt Homburg beschlossen. Gem. 109 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG)  i.V.m. § 5 Abs. 1 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist für jeden Eigenbetrieb ein Werksausschuss zu bilden.

Gem. § 48 Abs. 2 KSVG sind bei der Besetzung der Ausschüsse die im Gemeinderat vertretenen Parteien und Wählergruppen entsprechend ihrer Stärke zu berücksichtigen; soweit Fraktionen bestehen, ist auf diese abzustellen. Die Sitze in den Ausschüssen werden auf die Gruppierungen nach Satz 1 entsprechend der Anzahl ihrer Mitglieder im Gemeinderat nach dem Höchstzahlverfahren nach D’Hondt verteilt. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los.

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